Sind Sie fit für die Rente?

Text: Peter Oehmig

In der Technischen Kommunikation läuft es gut. Die Berufsaussichten sind prima und wer jetzt in die Branche einsteigt, hat beste Chancen auf einen soliden Job. Eigentlich alles rosarot – abgesehen von der Zeit nach dem Erwerbsleben, denn das Kapitel „Rente“ hat so seine Tücken.

Inhaltsübersicht

Lesedauer: 14:01 Minuten

2017 gab es ein wenig beachtetes Jubiläum: Das heutige System der umlagefinanzierten Rente wurde 60 Jahre alt. Während in den Zeiten der Babyboomer, der Hochzinsen und eines scheinbar unbegrenzten Wirtschaftswachstums die Rente sicher schien, ist es heute schon für junge Menschen notwendig, sich damit zu befassen. Dieser Beitrag gibt einige Denkanstöße, ersetzt aber keinesfalls eine sachkundige Beratung.

Fünf Fragen zur Rente

Sind Sie gerüstet für die Rente? Wahrscheinlich gut, wenn Sie die folgenden fünf Fragen mit „Ja“ beantworten können.

  1. Wissen Sie die Zahl Ihrer Entgelt­punkte? Wenn nein, sind Sie vielleicht zu optimistisch in Ihren Rentenerwartungen. Lesen Sie diesen Beitrag aufmerksam, auch wenn er für Ernüchterung sorgt.
  2. Wohnen Sie in den eigenen vier Wänden? Falls nicht, dann sollten Sie Ihre Miete im Blick haben. Die Rente nach einem durchschnittlichen Arbeitsleben mit 45 Beschäftigungsjahren ist nur etwa halb so hoch wie das letzte Nettoeinkommen. Hohe Mieten sind eine der Hauptursachen für Altersarmut.
  3. Sind Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung? Als gesetzlich Krankenversicherter zahlen Sie als Rentner etwa 10 Prozent Ihrer Rente in die Kranken- und Pflegeversicherung. Wer privat krankenversichert ist, zahlt einen von der Rentenhöhe unabhängigen und normalerweise deutlich höheren Beitrag.
  4. Sind Ihre Kinder finanziell unabhängig von Ihnen? Wenn Sie Ihre Kinder bei Ausbildung und Studium unterstützen, müssen Sie das von der Rente leisten können.
  5. Haben Sie eine liebe Partnerin oder einen lieben Partner und womöglich einen Garten? Wer im Ruhestand nur noch rastet, der rostet. Wer sich rechtzeitig um sinnvolle Leben­sinhalte bemüht, fällt nicht in ein „Freizeitloch“ und geht dem Partner nicht auf die Nerven.

Die vier Säulen der Altersvorsorge

Geben Sie in einer Suchmaschine „Drei-Säulen-Modell der Altersvorsorge“ ein, dann erhalten Sie reichlich Treffer. Auf vier Säulen steht Ihre Altersvorsorge aber besser:

  • erste Säule – die gesetzliche Rentenversicherung
  • zweite Säule – die betriebliche Altersvorsorge
  • dritte Säule – die private Altersvorsorge
  • vierte Säule, die zu den anderen drei hinzukommt, lautet „bezahltes Wohnungseigentum“; die eigenen vier Wände sind ein entscheidender Faktor für das Auskommen mit dem Renteneinkommen.

Gesetzliche Rentenversicherung

Sie wird manchmal geschmäht, dennoch ist die gesetzliche Rentenversicherung für die große Bevölkerungsmehrheit das wichtigste finanzielle Standbein im Alter. Allerdings sinkt das Rentenniveau aufgrund politischer Entscheidungen und liegt derzeit bei etwa 48 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Vorausgesetzt, Sie haben ein halbwegs lückenloses Erwerbsleben hinter sich gebracht. Großer Vorteil für abhängig Beschäftigte: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils zur Hälfte den Rentenbeitrag von derzeit 18,6 Prozent. Der Rentenbeitrag wird vom Bruttoentgelt einbehalten und abgeführt, damit kann er nicht vorzeitig ausgegeben oder verspekuliert werden. Die gesetzliche Rente ist ein Umlagesystem. Das Geld, das von den im Moment arbeitenden Menschen eingezahlt wird, wird an die derzeitigen Rentenbezieher ausbezahlt. Anhänger einer kapitalgedeckten Rente sehen dies als Systemnachteil. Allerdings haben auch kapitalgedeckte Rentensysteme Nachteile, ein wesentlicher davon: Wenn das Geld falsch angelegt wurde, ist es eventuell weg.

Renteninformation und Rentenauskunft

Die Rentenversicherung informiert Sie regelmäßig mit Hilfe der Renteninformation und der Rentenauskunft. Beachten Sie, dass die ausgewiesenen Geldbeträge Bruttobeträge sind, Krankenversicherung und Steuer gehen davon ab. Aussagekräftiger als die Geldbeträge ist die Zahl der bereits erarbeiteten Entgeltpunkte, die Ihnen den aktuellen Stand der Rente zeigt.

  • Renteninformation: Wenn Sie 27 Jahre alt sind und seit mindestens fünf Jahren in die gesetzliche Renten­versicherung einzahlen, erhalten Sie jährlich eine Renteninformation. Die Information besteht aus einem Blatt, das Ihr Regelrentenalter, die vermutliche Rentenhöhe, die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente, die bisher einbezahlten Beiträge und die bereits erarbeiteten Entgeltpunkte (= Rentenpunkte) enthält.
  • Rentenauskunft: Wenn Sie 55 Jahre alt sind oder auf Antrag erhalten Sie eine Rentenauskunft. Diese informiert zusätzlich über alle bereits gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten, die bisher erworbenen Rentenansprüche sowie den frühestmöglichen und den regulären Rentenbeginn. Prüfen Sie, ob die Zeiten lückenlos und voll­ständig erfasst sind. Wenn Sie Lücken feststellen, schieben Sie die Kontenklärung nicht auf, auch wenn Sie es noch weit bis zum Rentenbezug haben.

Die wichtigsten Zeiten

Wartezeit, besser gesagt Versicherungszeit, wird die Zeit genannt, die Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt haben müssen, um eine Leistung beanspruchen zu können. Wichtige Meilensteine sind fünf Jahre, 35 Jahre und 45 Jahre Wartezeit.

  • 5 Jahre Wartezeit sind Voraussetzung für die Beantragung von Regelalters­rente, Hinterbliebenenrente, Erwerbsminderungsrente und Rehabilitations­leistungen. Nur in wenigen Ausnahmefällen, zum Beispiel nach einem Arbeitsunfall, kann ein Leistungs­anspruch auch bei kürzerer Wartezeit entstehen.
  • 35 Jahre Wartezeit sind Voraussetzung für eine Altersrente für langjährig Versicherte. Nur wer diese Wartezeit erfüllt hat, kann ab 63 Jahren (schwerbehinderte Menschen auch früher) eine Altersrente beziehen, allerdings mit Abschlägen.
  • 45 Jahre Wartezeit sind Voraussetzung für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wer diese Wartezeit erfüllt, kann schon vor der Regelaltersgrenze eine abschlagsfreie Rente beziehen.

Neben den Zeiten, in denen Sie versicherungspflichtig beschäftigt waren, zählen auch bestimmte Ersatzzeiten zur Wartezeit. Dazu zählen Zeiten der Kindererziehung oder des Wehrdienstes.

Die Rentenformel

Das wichtigste Prinzip: Wer mehr einzahlt, bekommt auch mehr Rente. Die nachfolgenden Zahlen gelten für die alten Bundesländer, in den neuen Bundesländern sind die Werte etwas niedriger. Dies ist historisch bedingt, denn im Osten waren die Nominallöhne niedriger. Durch einen Umrechnungsfaktor wird das berücksichtigt. Die Ost-West-Differenz wird schrittweise angeglichen, im Jahr 2025 soll die „Renteneinheit“ erreicht sein. Der Arbeitsort bestimmt, ob Sie „Ost-Entgeltpunkte“ oder „West-Entgeltpunkte“ erhalten (Abb. 01).

Abb. 01 Die Rentenformel. Quelle Peter Oehmig

Die Entgeltpunkte

„Die letzten Arbeitsjahre sind für die Rentenhöhe die wichtigsten“ – das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Das Durchschnittsentgelt in den alten Bundesländern lag zwar im Jahr 1970 nur bei 13.343 DM und im Jahr 2017 schon bei 37.103 Euro. Dennoch zählen beide Jahre für einen Durchschnittsverdiener (Durchschnittsbeitragszahler) gleich viel für die Rente, nämlich je einen Entgeltpunkt.

Ihr rentenversicherungspflichtiges Einkommen wird mit dem Durchschnittsentgelt aller Beitragszahler verglichen. Wenn Sie im jeweiligen Jahr genau das Durchschnittsentgelt verdient haben und davon Rentenbeitrag entrichteten, erhalten Sie genau einen Entgeltpunkt gutgeschrieben. Wenn Sie nur die Hälfte des Durchschnittsentgelts verdient haben, erhalten Sie 0,5 Entgeltpunkte. Wenn Sie das 1,5-fache des Durchschnitts verdient haben, erhalten Sie 1,5 Entgeltpunkte für das jeweilige Jahr. Obergrenze ist die Beitragsbemessungsgrenze. Sie liegt Stand 2018 bei 78.000 Euro Jahreseinkommen. Das entspricht etwa 2,05 Entgeltpunkten. Wer mehr verdient, zahlt für den Mehrverdienst keine Rentenversicherungsbeiträge und muss sich selbst um eine private Ergänzung seiner Altersvorsorge kümmern, wenn gewünscht. Kinder, Wehrdienst und bestimmte Ausbildungszeiten bringen zusätzliche Entgeltpunkte. Bei einer Scheidung mit Versorgungsausgleich können Entgeltpunkte von einem Ehepartner auf den anderen übergehen.

Der Zugangsfaktor

Wenn Sie Ihre Rente mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze beantragen, ist Ihr Zugangsfaktor 1,000. Die Regelaltersgrenze lag bis zum Geburtsjahrgang 1946 bei 65 Jahren und steigt bis zum Geburtsjahrgang 1958 in Monatsschritten, danach in Zwei-Monats-Schritten an bis zum Geburtsjahrgang 1964 auf 67 Jahre. Tabelle 1 zeigt den Anstieg detailliert.

Regelrentenalter

GeburtsjahrJahreMonate
bis 1946650
1947651
1948652
1949653
1950654
1951655
1952656
1953657
1954658
1955659
19566510
19576511
1958660
1959662
1960664
1961666
1962668
19636610
ab 1964670

Tab. 01  Quelle Peter Oehmig

Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze Rente beziehen, wird der Zugangsfaktor um 0,3 Prozent verringert. Für jeden Monat, den Sie über die Regelaltersgrenze hinaus mit dem Rentenbezug zuwarten, wird der Zugangsfaktor um 0,5 Prozent erhöht. Dieser Zugangsfaktor gilt ein Leben lang.

Beispiel: Wer 1958 geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren. Wer 35 Jahre Wartezeit erfüllt hat, kann die Altersrente für langjährig Versicherte schon mit 63 Jahren beantragen, muss dann aber eine Kürzung von 0,3 Prozent mal (im Beispiel) 36 Monaten hinnehmen, das sind 10,8 Prozent. Der Rentenzugangsfaktor wäre dann 0,892.

Wenn der 1958 geborene Mensch mit 66 Jahren in den Ruhestand geht, erhält er seine Altersrente ohne Abschläge oder Zuschläge. Wer über die Regelaltersgrenze hinaus weiter arbeitet und mit dem Rentenbezug wartet, erhält einen Zuschlag von 0,5 Prozent pro Monat. Wenn der 1958 geborene Mensch bis zum 68. Geburtstag weiterarbeitet und erst dann die Rente beantragt, erhält er dafür 0,5 Prozent mal (im Beispiel) 24 Monate, also einen Zuwachs von 12 Prozent. Der lebenslang gültige Rentenzugangsfaktor wäre dann 1,12.

Ein Sonderfall ist die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte. Wer 45 Jahre Wartezeit erfüllt hat, kann vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Der Geburtsjahrgang 1958 darf als besonders langjährig Versicherter mit 64 Jahren eine abschlagsfreie Altersrente beziehen. Allerdings keinen Monat früher. Wenn eine Versicherte oder ein Versicherter mit 63 Jahren in Rente gehen wollte, müsste auch als besonders langjährig Versicherter der volle Abschlag bezogen auf das Regelrentenalter von 66 Jahren in Kauf genommen werden, also 10,8 Prozent. Die Entwicklung stellt Tabelle 2 dar.

Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte

GeburtsjahrAnhebung um MonateJahreMonate
bis 1952 630
19532632
19544634
19556636
19568638
1957106310
195812640
195914642
196016644
196118646
196220648
1963226410
ab 196424650

Tab. 02  Quelle Peter Oehmig

Der Rentenwert

Der Rentenwert eines Entgeltpunkts wird jedes Jahr neu festgelegt und richtet sich nach der allgemeinen Lohnentwicklung. Ab Juli 2018 beträgt der Rentenwert für die alten Bundesländer 32,03 Euro, für die neuen Bundesländer 30,69 Euro. Der Rentenwert für Entgeltpunkte, die in den neuen Bundesländern erarbeitet wurden, ist zwar geringer, aber auch das Bruttoeinkommen, das man für einen Entgeltpunkt erreichen muss.

Der Rentenartfaktor

Der Rentenartfaktor beeinflusst die Rentenhöhe bei anderen Renten als der Altersrente. Die wichtigsten Rentenartfaktoren sind:

  • Altersrente 1,0
  • Berufsunfähigkeitsrente 0,6667
  • Halbe Erwerbsminderungsrente 0,5
  • Volle Erwerbsminderungsrente 1,0
  • Große Witwenrente 0,55 (Altfall 0,60)
  • Kleine Witwenrente 0,25
  • Halbwaisenrente 0,1
  • Vollwaisenrente 0,2

Abzüge von der Bruttorente

Momentan als wichtigster Faktor die Krankenversicherung: Wer gesetzlich krankenversichert ist, zahlt derzeit als Pflichtversicherter 7,3 Prozent seiner Rente als Beitrag für die Krankenkasse. Die Rentenversicherung zahlt ebenfalls 7,3 Prozent wie ein Arbeitgeber. Den Beitrag zur Pflegeversicherung (2,55 Prozent/2,8 Prozent) und den eventuellen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung zahlt der Rentenbezieher allein.

Wer privat krankenversichert ist, erhält auf Antrag von der Rentenversicherung einen Zuschuss von ebenfalls 7,3 Prozent der Rentenhöhe zu seinem Krankenversicherungsbeitrag. Allerdings ist sein Gesamtbeitrag von der Rentenhöhe unabhängig und in der Regel deutlich höher als der in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dafür bekommt ein privat Versicherter aber auch als Rentner oft schneller einen Termin beim Arzt. 2019 steht eine Änderung ins Haus: Der Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wird abgeschafft. Dafür sollen die Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf je etwa 7,8 Prozent steigen. Das wird sich auch auf die Rentenversicherung auswirken.

Zweiter Faktor ist die Steuer: Bis zum Jahr 2004 war die Steuerfreigrenze so hoch, dass auch hohe Renten meistens steuerfrei blieben. Seit 2005 werden Renten zunehmend besteuert. Das Jahr des Renteneintritts zählt: Wer 2005 und vorher in Rente ging, hat einen Ertragsanteil von 50 Prozent zu versteuern, also auch einen Steuerfreibetrag von 50 Prozent. Der Steuerfreibetrag wird bis zum Renteneintrittsjahr 2020 in Zwei-Prozent-Schritten auf dann noch 20 Prozent gesenkt, danach pro Jahr um 1 Prozent, bis 2040 die Rente in voller Höhe zu versteuern ist. Der Steuerfreibetrag ist statisch und wird im Folgejahr des Rentenbeginns ermittelt.

Wer 2005 in Rente ging und einen Rentenbezug von 20.000 Euro im Jahr 2006 hatte, erhält dauerhaft einen Steuerfreibetrag von 10.000 Euro. Da die Renten regelmäßig erhöht werden, wächst auch der zu versteuernde Anteil. Im Gegenzug zur wachsenden Steuerlast werden Rückstellungen für die Altersvorsorge stärker steuerentlastet. Die Steuer ist für einen Durchschnittsrentner derzeit aber ein kleineres Problem. Nach Abzug des steuerfreien Existenzminimums ((9.000 Euro für Ledige/18.000 Euro für Verheiratete im Jahr 2018) und der Werbungskosten für die Krankenversicherung ist die steuerliche Belastung überschaubar.

Die gesetzliche Rente gibt es nur auf Antrag. Schon einige Jahre vor Rentenbeginn sollten Sie eine „Kontenklärung“ durchgeführt haben. Das ist eine Prüfung, ob alle rentenrelevanten Zeiten erfasst sind und eine eventuelle Klärung von vorhandenen Lücken. Wenn das Rentenkonto geklärt ist, reicht die Antragstellung etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbezug aus. Sie können die Rente direkt beim Rentenversicherungsträger beantragen, bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder einer Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung.

Die betriebliche Altersvorsorge

Beschäftigte in Großbetrieben waren früher häufig privilegiert. Bereits ab den 1950er Jahren kam dort die betriebliche Altersversorgung auf, die in den Zeiten des Wirtschaftswunders, wachsender Belegschaften und Umsätze recht großzügig ausgebaut wurde. Mit den Wirtschaftskrisen und stagnierenden oder zurückgehenden Belegschaftszahlen wurden aber für die aktive Belegschaft die zu erwartenden Rentenansprüche oft deutlich verringert. Die Betriebsrente ist dennoch eine nicht unbedeutende Ergänzung der gesetzlichen Rente.

Wer einen Anspruch auf Betriebsrente hat und vor Rentenbeginn aus dem Unternehmen ausscheidet, erhält eine Bescheinigung über den unverfallbaren Rentenanspruch. Bitte bewahren Sie diese Bescheinigung bei den Rentenunterlagen auf. Häufig werden Betriebsrenten wie die gesetzliche Rente nur auf Antragstellung gewährt. Informieren Sie auch Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner über Ihre betriebliche Altersrente, falls Sie den Anspruch nicht mehr selbst stellen können.

Abzüge von der Betriebsrente

Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Vorausgesetzt, die Summe der Betriebsrenten oder zum Beispiel von Versicherungen auf Basis von Entgeltumwandlung übersteigt die Freigrenze von derzeit 152,25 Euro im Monat. Dann gehen derzeit 14,6 Prozent für die Krankenversicherung und der Beitrag für die Pflegeversicherung weg, also etwa 17 Prozent. Versteuern müssen Sie auch die Betriebsrente.

Private Altersvorsorge

Ob Riesterrente, Rürup oder Lebensversicherung – eine private Altersvorsorge kann sinnvoll sein. Besonders dann, wenn man keine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge hat. Sie hat aber auch systembedingte Nachteile. So haben die Versicherungsträger Verwaltungskosten, die deutlich über denen der gesetzlichen Rentenversicherung liegen dürften, aber nicht offengelegt werden. In den Zeiten von niedrigen Zinsen gibt es nur magere Renditen. Wenn Sie die private Altersvorsorge mit Entgeltumwandlung finanzieren, reduzieren Sie eventuell Ihren Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung  und Ihre Rentenansprüche daraus.

Eine Faustregel gilt für alle zusätzlichen Altersvorsorgen: Sozialkosten und Steuern, die während der Ansparphase eingespart werden, fallen während der Auszahlungsphase an. Wer eine Lebensversicherung auf Entgeltumwandlung abgeschlossen hat, ist vielleicht enttäuscht, wenn grob geschätzt ein Viertel bis ein Drittel des Auszahlbetrags für Krankenkasse und Steuern verschwinden. Zieht man dann noch die Verwaltungskosten des Versicherers ab (etwa zehn bis 15 Prozent der Versicherungssumme), sieht die Rendite eher bescheiden aus. Vielleicht investieren Sie zuerst in die vierte Säule, die eigenen vier Wände.

Auch die gesetzliche Rentenversicherung bietet die Möglichkeit, durch eigene Zuzahlungen die Rente zu steigern. Wenn Sie mindestens 50 Jahre alt sind und planen, mit 63 Jahren in Rente zu gehen, können Sie die zu erwartenden Abschläge durch eigene Zahlungen ausgleichen. Wenn Sie dann Ihre Pläne ändern und erst später in Rente gehen, steigern diese Zahlungen Ihre Rente. Die Ausgleichszahlungen sind steuerbegünstigt. Beim heutigen Zinsniveau ist das eine attraktive Option.

Eigenes Wohneigentum

„Eigener Herd ist Goldes wert“ das gilt vor allem für Menschen, die in wirtschaftlich boomenden Regionen und in Großstädten wohnen. Wenn man in der Erwerbsphase etwa ein Drittel des Einkommens für Miete ausgegeben hat, werden es mit Rentenbeginn etwa zwei Drittel sein. Da bleibt dann nur noch wenig Geld zum Leben übrig. Wer noch jung ist und damit rechnet, den Arbeits- und Lebensort mehrfach zu wechseln, sollte trotzdem Kapital für Wohnungseigentum ansparen. Eine Wohnung oder ein Haus lässt sich vermieten und bei Bedarf auch verkaufen oder in eine Leibrente umwandeln. Eine Alternative ist die Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft, wo man sich durch Einbringen eines bestimmten Kapitalanteils eine bezahlbare Miete erkaufen kann.

Selbstständige und Freiberufler

Wer sein eigener Arbeitgeber ist, muss die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung alleine zahlen und in seine Stundensätze einkalkulieren. Zum Bruttogehalt eines Angestellten kommen noch etwa 20 Prozent für den Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungen und 30 Prozent für Kosten des Arbeitsplatzes hinzu. Als Selbstständiger müssen Sie etwa das 1,5-fache Jahreseinkommen eines Angestellten erreichen, um gleich gut dazustehen. Angestellte Technische Redakteure verdienen im Bundesdurchschnitt etwa 50.000 Euro brutto im Jahr. Bei einem Beitragssatz von 18,6 Prozent gehen monatlich 775 Euro in die gesetzliche Altersvorsorge. Für Selbstständige heißt das, etwa 800 bis 1.000 Euro sollten sie monatlich für die Altersvorsorge zur Seite legen können, auch in Zeiten mit Auftragsflaute. Wer selbstständig ist oder sich nach einer Zeit als Arbeitnehmer selbstständig machen möchte, benötigt für die Altersvorsorge individuelle Beratung und Planung.

Freie Technische Redakteure und Autoren sollten sich über die Künstlersozialkasse informieren (www.kuenstlersozialkasse.de). Zum einen können sie dort versicherungspflichtig sein, zum anderen verhält sich die Künstlersozialkasse ähnlich wie ein Arbeitgeber, zahlt also die Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung. Das ist ein nettes Zubrot für die Altersabsicherung. Finanziert wird die Künstlersozialkasse durch Abgaben von Auftraggebern und einen staatlichen Zuschuss. Für Übersetzerinnen und Übersetzer Technischer Dokumentation verneint das Bundessozialgericht die Versicherungs- und Beitragspflicht in der Künstlersozialkasse (BSG, Urteil vom 7.12.2006, Az: B 3 KR 2/06 R). Wer in diesem Berufsfeld tätig ist, zahlt also den ganzen Rentenbeitrag allein.

Auf diese Punkte sollten Sie besonders achten: Kontenklärung – besonders wer zu DDR-Zeiten Rentenansprüche erworben hat, sollte auf die Belege für diese Ansprüche achten. Ebenso wer Ausbildungszeiten hatte und keine Nachweise mehr darüber. Viele Archive bewahren Dokumente nur für 25 Jahre auf. Anschließend ist die Beschaffung von Nachweisen ein Glücksspiel. Je früher Sie die Kontenklärung durchführen lassen, desto leichter können Sie rentenrelevante Sachverhalte belegen.

Nicht versicherte Zeiten – wenn Sie zeitweise im Ausland waren oder erst nach dem Studium ins Arbeitsleben eingestiegen sind, können Sie Rentenlücken oft durch Nachbezahlen von Rentenbeiträgen schließen. Dafür gibt es allerdings Altersgrenzen und Fristen, die einzuhalten sind.

Private Krankenversicherung – wer zurück in die gesetzliche Krankenversicherung möchte, muss sich spätestens bis zum 54. Lebensjahr darum kümmern. Nach dem 55. Lebensjahr kann man kaum noch wechseln. Um wechseln zu können, muss ein Versicherter in den zwölf Monaten davor unter einem bestimmten Einkommensniveau sein. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung, welche Option für Sie sinnvoll ist.

Pflege von Angehörigen – wer weniger als 30 Wochenstunden arbeitet und einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad zwei in häuslicher Umgebung pflegt, kann bei der Pflegekasse einen Beitrag zur Rentenversicherung beantragen.

Erwerbslosigkeit – wer parallel oder nach Ende des Arbeitslosengeldbezugs einen Minijob ausübt, erhält dafür Zurechnungszeiten zur Wartezeit. Das kann auch für Jugendliche interessant sein. Wenn der Nachwuchs mindestens 13 Jahre alt ist, kann er eine geringfügige Beschäftigung bei der Minijobzentrale (www.minijob-zentrale.de) anmelden. So erfüllt man schon früh wichtige Wartezeiten. Wichtig ist, im Antragsformular die Option auf Beitragsfreiheit nicht anzukreuzen, sonst zählt diese Zeit nicht.

Eine ausführliche Beratung

Der erste Schritt ist, die Webseite der deutschen Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de) zu besuchen. Dort finden Sie eine Vielzahl von Informationen zum Lesen und zum Download. Bei anderen Webseiten sollten Sie kritisch sein. Oft will Ihnen ein privater Anbieter sein Altersvorsorgeprodukt anbieten oder die Informationen auf der Webseite sind veraltet und bilden nicht den neuesten Rechtsstand ab. Mit dem Rentenstärkungsgesetz, dem Betriebsrentenstärkungsgesetz und dem Flexirentengesetz hat sich in den letzten Jahren viel verändert.

Der zweite Schritt: Machen Sie einen Beratungstermin bei der gesetzlichen Rentenversicherung aus, entweder direkt in einer der Beratungsstellen oder bei einem Versichertenältesten. In größeren Betrieben, bei Gewerkschaften und Sozialverbänden und in vielen Gemeinden gibt es regelmäßige Beratungstermine vor Ort. Fragen Sie bei der Personalabteilung oder bei der Gemeindeverwaltung nach. Die Beratung ist kostenlos und ziemlich objektiv, weil Ihnen niemand ein Altersvorsorgeprodukt auf Provisionsbasis verkaufen will.

Dritter Schritt: Sprechen Sie mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater. Deren Rat ist zwar nicht kostenlos. Es lohnt sich aber in den allermeisten Fällen, diese Experten zu konsultieren.

Erst nach diesen drei Schritten ist – falls notwendig – der Gang zum Bankberater Ihres Vertrauens, zu einem privaten Vermögensberater oder Rentenberater sinnvoll. Dieser kann Sie dann wesentlich gezielter beraten.

Über die Zukunftsaussichten

Die gesetzliche Rentenversicherung mit ihrem Umlagesystem hat sich seit ihrer Gründung bewährt. Die Sicherheit für Rentenbezieher hängt nicht davon ab, ob die Rente durch ein Umlageverfahren, durch Kapital­deckung oder durch Steuern finanziert wird. Entscheidend ist, ob die Bevölkerung eines Landes ein Bruttosozialprodukt erreicht, das für die Bedürfnisse aller Bewohner ausreicht. Auch die demografische Entwicklung sollte uns nicht schrecken. Zu Bismarcks Zeiten arbeiteten zwar zwölf Arbeitnehmer für einen Rentner. Heute sind es lediglich 2,8 und im Jahr 2050 werden es laut Prognose nur noch 1,5 Arbeitnehmer pro Rentner sein. Die Produktivität ist heute allerdings etwa 80 mal so hoch wie zu Zeiten Otto von Bismarcks und sie wird sich bis zum Jahr 2050 wohl noch mehr als verdoppeln.

Deshalb ist es wichtig: Beteiligen Sie sich am politischen Geschehen. Genießen Sie Ihr Leben vor der Rente und achten Sie darauf, dass Sie gesund in die Rente gehen. Mit Garten, Wohnung, mindestens einem Lieblingsmenschen an Ihrer Seite und Ihrem Lieblingshobby können Sie dann dem dritten Lebensabschnitt entspannt entgegensehen.

Sind Sie fit für die Rente?