Im internationalen Umfeld

Text: Jan Dyczka

Während in der Europäischen Union die Technische Dokumentation durch Normen und Verordnungen detailliert geregelt ist, sieht es außerhalb ganz anders aus. Bei der Recherche tun sich gerade Technische Redakteure schwer, die keine oder nur geringe juristische Kenntnisse haben – bislang zumindest.

Inhaltsübersicht

Lesedauer: 07:51 Minuten

Eine Kernkompetenz von Technischen Redakteurinnen und Redakteuren ist die Kenntnis und Anwendung von Gesetzen und Normen, die für die Technische Dokumentation im Heimatmarkt Europa relevant sind. Die Zusammenhänge zwischen europäischen Richtlinien und Verordnungen, nationalen Gesetzen, harmonisierten und nicht harmonisierten Normen sollten ebenfalls gut bekannt sein.

Doch Unternehmen sind nicht nur in der Europäischen Union aktiv. Daraus entsteht die Notwendigkeit, die gesetzlichen und normativen Anforderungen an Technische Dokumentation auch außerhalb der EU zu ermitteln. Dieser Beitrag zeigt daher auf, wie weit Technische Redakteure kommen können, recherchieren sie „vom Schreibtisch aus“ nach Quellen außerhalb Europas. Zum Beispiel wenn Technische Dokumentation für Algerien, Brasilien, China, Indien, die Russische Föderation, Südafrika, Türkei oder die USA erstellt werden soll. Die Recherchequellen sind größtenteils kostenlos.

Ausgangspunkte der Recherche

Folgende Internetquellen eignen sich generell für die Recherche der rechtlichen und normativen Rahmenbedingungen in internationalen Märkten und kamen für diesen Beitrag zum Einsatz:

  • Länderinformationsportal der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH, GIZ; alleinige Gesellschafterin ist die Bundesrepublik Deutschland: www.liportal.de
  • Germany Trade & Invest GmbH, GTAI; Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland für Außenwirtschaft und Standortmarketing: www.gtai.de
  • International Organization for Standardization, ISO; Liste der Mitgliedsstaaten und deren Normungsorganisationen: www.iso.org/iso/home/about/iso_members.htm
  • Informationen aus der tekom: Beiträge in der Fachzeitschrift ‚technische kommunikation‘ und auf www.tekom.de; Expertenrat im tekom-Webforum; Tagungsbände und Tagungsfoliensätze

Weiterhin wurde folgende Literatur für den Beitrag verwendet:

  • Rödl & Partner: Handbuch internationale Produkthaftung: Produktsicherheit in den wichtigsten Märkten weltweit, ISBN 978-3846208113
  • Länderberichte „Recht kompakt“ der GTAI; kostenlos unter www.gtai.de/recht-kompakt

Europäische Besonderheiten ganz kurz

  • Europäische Richtlinien müssen von den EU-Mitgliedsstaaten innerhalb vorgegebener Fristen in nationale Gesetze übernommen werden.
  • Europäische Verordnungen haben in den EU-Mitgliedsstaaten Gesetzesrang.
  • Die Anwendung harmonisierter Normen löst die so genannte Vermutungswirkung aus.
  • Es gibt weltweit kein vergleichbares System. Allerdings lehnen sich manche Länder daran an.

Acht Beispiele außerhalb der EU

Die folgenden Abschnitte beleuchten in einem Überblick Gewährleistung und Produkthaftung, Recherchequellen und Anforderungen an die Technische Dokumentation für die bereits genannten Staaten.

Algerien – das algerische Rechtssystem ist überwiegend von französischen Einflüssen geprägt. Das Zivilgesetzbuch (ZGB) hat über das ägyptische ZGB seinen Eingang in die algerische Rechtsordnung gefunden. Die Scharia hat kaum Einfluss auf das Wirtschaftsrecht.

Die Sachmangelhaftung ist dem deutschen Gewährleistungsrecht offenbar ähnlich: Es gibt die Verpflichtung des Verkäufers zu einer mangelfreien Lieferung. Die Rechtsfolgen Wandlung und Minderung bei Mängeln sind bekannt. Im Unterschied zum EU-Recht hat der Käufer eine unverzügliche Untersuchungs- und Rügepflicht bei Übergabe der Sache: Kannte der Käufer den Sachmangel oder hätte ihn erkennen müssen, verwirkt er seine Gewährleistungsrechte. Außerdem ist ein vertraglicher Gewährleistungsausschluss möglich.

Bei der Produkthaftung hat der Geschädigte anscheinend eine deutlich schwächere Position, als man es vom EU-Recht her kennt.

Offenbar wurden einige ISO/IEC-Normen übernommen, allerdings nicht für die Technische Dokumentation. Dafür findet man beim Institut Algérien de Normalisation (IANOR) nur algerische nationale Normen, die von französischen oder EN-Normen abgeleitet und teilweise sehr alt sind.

Als Einstieg in die Normenrecherche kann das Institut Algérien de Normalisation (IANOR – www.ianor.dz) dienen. Allerdings scheint es keine englische Übersetzung der Website zu geben, so dass man ohne französische Sprachkenntnisse nicht weiterkommt.

Brasilien – die Gewährleistungs- und Produkthaftungsgrundsätze scheinen den europäischen Verhältnissen sehr ähnlich zu sein – soweit es sich ohne ausreichende portugiesische Sprachkenntnisse und anhand von Internetübersetzungen erkennen lässt.

Im B2B-Bereich kann vertraglich ein Haftungsausschluss oder eine Haftung zugunsten von nur einer Partei vereinbart werden. Im Verbraucherschutzrecht ist solch ein genereller Ausschluss nicht möglich. Die Haftung kann aber begrenzt werden, wenn der Hersteller erkennbar hochrangige Verbraucherschutznormen und -standards einhält. Hierbei kann für die Haftungsfrage die Technische Dokumentation ausschlaggebend sein.

Brasilien hat eigene Normen erstellt, die nicht den einschlägigen internationalen Normen entsprechen. Als Einstieg in die Normenrecherche kann der brasilianische Verband für technische Normung (ABNT – www.abnt.org.br) dienen. Allerdings scheint es keine englische Übersetzung der Website zu geben, so dass man ohne portugiesische oder auch spanische Sprachkenntnisse nicht weiterkommt.

China – das Gewährleistungs- und Produkthaftungsrecht entsprechen inhaltlich ungefähr dem europäischen Recht. Unterschieden werden Schäden an der Sache selbst sowie die schuldhafte (deliktische) und verschuldensunabhängige Produkthaftung (Gefährdungshaftung).

Hinsichtlich der für die Haftung in Frage kommenden juristischen Personen greift das chinesische Produkthaftungsrecht wesentlich weiter als das europäische. Nicht nur Händler und Hersteller können haftbar gemacht werden, sondern alle, die irgendwie mit dem Geschäft in Berührung gekommen sind. Dazu zählen Zwischenhändler, Leasinggeber, Lizenzgeber oder auch Vermieter.

China hat sich bei den allgemeinen Produktsicherheitsnormen eng an internationale Normen angelehnt. Als Einstieg in die Normenrecherche können folgende Anbieter dienen:

  • Europe-China Standardization Information Platform (eu-china-standards.eu)
  • Normeninformationsportal der nationalen Normungsorganisationen von China (SAC) und Deutschland (DIN e. V.) (www.standards-portal.de)
  • Chinesische Normungsorganisation SAC – Standardization Administration of PR China (www.sac.gov.cn); hier kann man in einer Suchmaske mit englischen Begriffen suchen und erhält umfangreiche Trefferlisten chinesischer Normen. Die per Klick aufrufbaren bibliografischen Daten enthalten – sofern zutreffend – die Angabe der ISO-Norm, auf der die jeweilige chinesische Norm basiert.

Indien – die Quellenlage zu Indien ist sehr dünn. Im Rahmen der Recherche zu diesem Beitrag ließ sich keine Norm finden, die für die Technische Dokumentation Bedeutung hat.

Indische Normen beginnen mit dem Kürzel „IS“. Offenbar gibt es in Indien hauptsächlich nationale Normen und nur wenige übernommene ISO/IEC-Normen. Für die Technische Dokumentation findet man im Shop des Bureau of Indian Standards (BIS – www.bis.org.in) in erster Linie Normen, die sich mit technisch-formalen Dingen wie Zeichensätzen befassen, aber keine Normen zur Erstellung. Normen wie die ISO 62079/ISO 82079-1 sind in Indien anscheinend nicht angekommen.

Russische Föderation – Gewährleistungs-, Produkthaftungs- und Produktsicherheitsgrundsätze scheinen den EU-Verhältnissen sehr ähnlich zu sein. Allerdings gibt es in der Russischen Föderation kein spezielles Produkthaftungs- oder Produktsicherheitsgesetz. Produkthaftungs- und produktsicherheitsrechtliche Aspekte sind in anderen Gesetzen mit geregelt. Es gibt für viele Produkte eine Konformitätsnachweispflicht und Zertifizierungspflicht ähnlich dem CE-Prinzip der EU.

Die Russische Föderation möchte sich einerseits laut offiziellem Bekunden bei der Produktsicherheit und Produkthaftung an die EU anlehnen. Andererseits weichen die normativen Anforderungen stellenweise stark von europäischen und internationalen Normen ab. Nach EN- und ISO-/IEC-Normen erstellte Technische Dokumentation sollte man nicht ohne Anpassungen in die Russische Föderation ausliefern.

Empfehlungen für die Normenrecherche: Als Einstieg kann die föderale Agentur für Technische Regulierung und Metrologie ROSSTANDART dienen – www.gost.ru, → English Version (am Ende der Seite) → Standards Catalogue. Hier kann man in einer Maske mit englischen Begriffen suchen und erhält umfangreiche Trefferlisten russischer Normen.

Der Bezug der Normen ist wie auch in anderen Ländern kostenpflichtig. Die meisten Normen liegen ausschließlich in russischer Sprache vor. Im Internet kursieren einzelne Normen in englischer und deutscher Übersetzung, deren Übersetzungsqualität jedoch nach Aussage eines Russisch-Muttersprachlers schlecht sei.

Wer kein Russisch spricht, ist auf qualifizierte Unterstützung angewiesen. Auch bei der Prüfung der Konformitätsnachweis- und Zertifizierungspflicht ist die Unterstützung durch erfahrene Dienstleister ratsam.

Südafrika – in Südafrika gilt das angelsächsische Common-Law-Prinzip. Es gibt also nur wenig kodifiziertes Recht (Gesetze), stattdessen stützt man sich in erster Linie auf richterliches Gewohnheitsrecht (Präzedenzfälle).

Daher wäre zu prüfen, ob für die Technische Dokumentation relevante Präzedenzfälle zu Gewährleistung, Produkthaftung und Produktsicherheit vorhanden sind, die sozusagen den Rang von Gesetzen haben. Im Normalfall übersteigt diese Prüfung jedoch die Möglichkeiten eines Technischen Redakteurs. 2008 wurde im Verbraucherrecht der „Consumer Protection Act 68“ erlassen, durch den neue Standards für den Verbraucherschutz gesetzt wurden. Hier finden sich auch Regeln für die Produkthaftung.

Normative Grundlagen: Südafrikanische Normen sind anscheinend in Englisch verfasst. In Südafrika scheint es zudem vorrangig angepasste ISO-/IEC-Normen zu geben. Eventuell genügt einem Technischen Redakteur, sich an die einschlägigen ISO-/IEC-Normen zu halten.

Türkei – im Internet sind sowohl Gesetze als auch Normen nur auf Türkisch verfügbar. Laut mehrerer Internetquellen sind die EU-Richtlinien auch in der Türkei gültig und eine entsprechende CE-Kennzeichnungspflicht soll ebenso bestehen.

Eine Recherche bei der Turkish Standards Institution (TSE – https://en.tse.org.tr/) zu den Themen „documentation“ und „instruction“ liefert Ergebnislisten, in denen etliche zentrale Normen offenbar von EN und ISO/IEC übernommen wurden.

USA – das Rechts- und Normensystem funktioniert grundlegend anders, als es der Kontinentaleuropäer kennt:

  • Wenige einschlägige Regelwerke – das US-Rechtssystem ist stark einzelstaatlich geprägt. Was in einem Bundesstaat als ausreichend akzeptiert wird, kann in einem anderen Bundesstaat ein Mangel sein.
  • Insbesondere an die Technische Dokumentation werden nur wenige gesetzliche Anforderungen gestellt.

Die US-Normenlandschaft ist in über 400 konkurrierende Normenorganisationen zersplittert. Eine generell anerkannte zentrale Norm für Technische Dokumentation fehlte lange Zeit. Inzwischen kann man davon ausgehen, dass die Rechtsprechung mindestens die Anwendung folgender Normen erwartet: ISO/IEC 82079-1, ISO/IEC Guide 37 und ANSI Z535.6

Eine Technische Redaktion wird bei einer Recherche weitere Normen finden, die Hinweise zur Technischen Dokumentation geben. Es ist aber fraglich, an welchen dieser Normen sich die Rechtsprechung orientiert, so dass die recherchierten Normen als einschlägig gelten können.

In den USA existiert vergleichsweise wenig so genanntes kodifiziertes Recht, also niedergeschriebene Gesetze. Für die juristische Aufarbeitung, zum Beispiel eines Produkthaftungsfalls vor Gericht, sind Präzedenzfälle entscheidender als Normen und Gesetze. Die Grundlagen des Haftungsrechts in den USA sind denen in Europa nicht einmal unähnlich. Aber der Ablauf der Urteilsfindung ist in den USA gänzlich anders: Die Beweisaufnahme im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung kann sich zermürbend lange hinziehen. Die Urteilsfindung, sowohl Anspruchsgrund als auch Anspruchshöhe betreffend, geschieht durch eine Jury (Geschworene), zusammengesetzt aus Durchschnittsbürgern. Normalerweise handelt es sich um juristische Laien.

Produkthaftungsverfahren in den USA kosten den Beklagten grundsätzlich viel Geld, denn unabhängig vom Ausgang des Verfahrens trägt jede Partei ihre Anwalts- und Sachverständigenkosten selbst. Im Fall einer Verurteilung werden häufig sehr hohe Schadensersatzsummen zugesprochen. Hinzu kommt oft noch ein Strafschadensersatz („punitive damages“) als Sanktion für verwerfliches/rücksichtsloses Verhalten.

Es ist ratsam, von einem sehr geringen Kenntnisstand der durchschnittlichen US-Anwender auszugehen. Für die Technische Redaktion empfiehlt es sich, detailliert zu dokumentieren, was auf den ersten Blick trivial erscheint. Auch sollten Sicherheitshinweise gegeben werden, die in Europa lapidar wirken. In den USA herrscht zudem die Ansicht vor, dass Produkte absolut sicher sein müssen, egal wie ungeschickt oder unvorsichtig man sich als Anwender anstellt. Die Schuld für Schäden oder Verletzungen wird daher deutlich schneller beim Hersteller gesucht als in Europa.

Einige Bundesstaaten haben einen hohen Anteil an Bürgern, deren Muttersprache nicht Englisch ist. In diesen Staaten ist es gelebte Praxis, mindestens die Sicherheitsinformationen multilingual oder textarm anzubieten.

Wer sich in den USA betätigt, sollte dies nicht ohne fachkundige Begleitung tun. Es ist dringend ratsam, qualifizierte Dienstleister zu beauftragen, die bei der Normenrecherche und bei der Strukturierung, Formulierung und Qualitätssicherung der Technischen Dokumentation unterstützen.

Das ist machbar

Vom Schreibtisch aus per Internet und mit Fachliteratur sowie ohne Sprachkenntnisse des jeweiligen Marktes lassen sich nur oberflächliche Rechercheergebnisse erzielen. Diese sind jedoch geeignet als Ausgangspunkt für weitere Recherchen. Zu einem späteren Zeitpunkt sollten aber qualifizierte Partner eingeschaltet werden. Dabei kann es sich um Experten aus einer Landesgesellschaft handeln oder um qualifizierte Dienstleister.