Grundsätzlich zugänglich!

Text: Roland Schmeling

Sowohl gedruckte als auch digitale Nutzungsinformationen müssen zugänglich sein. Auf dem Weg zum Kunden haben sie dabei einen Hindernis-Parcours zu überwinden. Wie lässt sich die Zugänglichkeit sicherstellen? Und haben gedruckte Informationen einen Vorteil?

Inhaltsübersicht

Lesedauer: 11:54 Minuten

Zugänglichkeit oder Barrierefreiheit? Worüber reden wir genau? Der Grundsatz der IEC/IEEE 82079-1:2019 (kurz „82079-1“), der weltweit wichtigsten Grundlagennorm für die Technische Kommunikation, übersetzt „Accessibility“ aus dem englischen Original der Norm als „Barrierefreiheit“ (Inf. 01).

Zugänglichkeit nach DIN EN IEC/IEEE 82079-1

5.3.8 Barrierefreiheit

Nutzungsinformationen müssen für die Zielgruppen im Nutzungskontext und während der vorgesehenen Lebensdauer des unterstützten Produkts zugänglich (z. B. technisch verfügbar und leserlich) sein.

3.1 Barrierefreiheit

Umfang, in dem Produkte, Systeme, Dienstleistungen, Umgebungen und Einrichtungen durch Menschen aus einer Bevölkerung mit den weitesten Nutzererfordernissen, Merkmalen und Fähigkeiten genutzt werden können, um identifizierte Ziele in identifizierten Nutzungskontexten zu erreichen

A ...

Eine Person tippt auf einer Braille-Tastatur.