Nur noch digital?

Text: Claudia Klumpp Roland Schmeling

Die Europäische Kommission überarbeitet derzeit die Maschinenrichtlinie. Was bereits feststeht: Aus der Richtlinie wird eine Verordnung. Absehbar ist auch, dass die digitale Anleitung an Aufmerksamkeit gewinnt. Ist sie bald der neue Standard?

Inhaltsübersicht

Lesedauer: 04:24 Minuten

Die aktuelle EG-Maschinenrichtlinie 2006/42 wurde am 9. Juni 2006 veröffentlicht. Blickt man auf die technische Entwicklung der letzten 15 Jahre, dann gibt es zahlreiche Gründe, die Richtlinie zu überarbeiten. Für die Europäische Kommission zählen folgende dazu [1, S. 21]:

  • Neu entstehende Risiken durch neue Technologien, insbesondere Vernetzung und KI, die durch die Maschinen­richtlinie bislang nicht abgedeckt sind.
  • Überlappungen der Maschinen­richtlinie mit anderen produkt­sicherheitsrechtlichen Vorschriften, die Unsicherheiten erzeugen.
  • Unzureichende Regeln für Maschinen mit besonders hohem Risiko
  • Digitale Betriebsanleitungen sind bislang nicht ausdrücklich zulässig, was zu enorm umfangreicher Papierdokumentation mit hohen Kosten und Umweltschäden führt.
  • Die Maschinenrichtlinie ist noch nicht mit dem New Legislative Framework vereinheitlicht, was Inkonsistenzen zu anderen ...
Titelmotiv Ausgabe 04 2021 der technischen kommunikation