Vertrauensbildende Maßnahme

Text: Tobias Günther

Die Datenschutzgrundverordnung hat 2018 für eine Menge Wirbel gesorgt.Inzwischen haben Unternehmen die DSGVO als Chance begriffen, um die Kundenbindung zu verbessern. Auch in der Praxis hat manche Regelung ihren Schrecken verloren – alles halb so schlimm?

Inhaltsübersicht

Lesedauer: 12:39 Minuten

Seit über sechs Monaten ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Begleiter im privaten und beruflichen Alltag. Aber noch immer stößt man teilweise auf Unkenntnis, teilweise auch auf abstruse Ausformungen. Es ist daher Zeit klarzustellen, was eigentlich neu geregelt wurde, welche fehlerhaften Interpretationen und Halbwahrheiten sich im Bewusstsein vieler festgesetzt haben und wie die Umsetzung in der Praxis aussieht.

Direkter Einfluss der EU

Wie wir mittlerweile wissen, handelt es sich bei der DSGVO um die gesetzliche Neuregelung des Datenschutzes in Europa. Erstmals hat die EU hier ein prominentes Gesetz in die rechtliche Form einer EU-Verordnung gegossen. Im Gegensatz zu einer Richtlinie, die üblicherweise im EU-Recht zum Erlass neuer Vorschriften genutzt wird und stets eine Umsetzung in nationales Recht erfordert, ist eine Verordnung unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat der EU ...