Lebenswichtige Anwenderinformation

Text: Tanja Brinkmann

Seit Mai 2002 ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Kraft. Das Gesetz fordert für Behinderte den barrierefreien Zugang zu Informationen. Obwohl im BGG nicht explizit verlangt, wird in diesem Artikel untersucht, wie besonders wichtig adressatengerechte Informationen in Gebrauchsanleitungen sind. Oder genauer gesagt, wie gut oder schlecht Anleitungen beispielsweise Rollstuhlfahrer informieren.

Inhaltsübersicht

Lesedauer: 04:54 Minuten

Von einer Hasenscharte über eine Querschnittslähmung bis hin zur Psychose oder Nebenwirkung einer Krebsbehandlung – jegliche Abweichung von dem, was körperlich oder seelisch als „normal“ empfunden wird, kann in unterschiedlicher Schwere behindern. Weder deutschsprachige Literatur noch Gesetze liefern eine klare Definition von „Behinderung“. Eine jedoch kommt von dem Hamburger Hochschullehrer Ulrich Bleidick, der Erziehungswissenschaft an der Uni Hamburg unterrichtet:
„Als behindert gelten Personen, welche infolge einer Schädigung ihrer körperlichen, seelischen oder geistigen Funktionen soweit beeinträchtigt sind, dass ihre unmittelbaren Lebensverrichtungen oder die Teilnahme am Leben der Gesellschaft erschwert wird.“
Wie weitreichend die Einschränkungen der Betroffenen in den einzelnen Fällen sind, lässt sich nur erahnen. Entscheidend ist jedoch, dass behinderte Menschen in vielen ...