Die gesetzliche Haltbarkeit

Text: Kai Bohn

Der Technische Redakteur als „Jäger und Sammler“ - sicherlich eine treffende Beschreibung für die Erstellung Technischer Dokumentation. Das „Sammeln“ von Information und darüber hinaus das „Aufbewahren“ hat aber seine Tücken. Welche gesetzlichen Grundlagen sind zu beachten? Was schreiben die einschlägigen Richtlinien vor? Tatsachen und Ausblicke, damit man nicht vom „Jäger“ zum „Gejagten“ wird.

Inhaltsübersicht

Lesedauer: 05:23 Minuten

Das Thema „Aufbewahrungspflicht“ wird nur am Rande oder meist gar nicht erwähnt. Oft kommt die Frage danach erst auf, wenn ein Hersteller wegen einer Prüfung oder eines Schadenfalls Besuch von den zuständigen Behörden bekommt. Wer weiß aber schon auf Anhieb, wie lange man was und wie aufbewahren muss? Natürlich ist das hier keine Quiz-Show. Aber: Aus der Erfahrung von Sachverständigen mutet die Suche nach nötigen beziehungsweise zwingenden technischen Unterlagen durchaus als eine solche Show an.

Was sagt der Gesetzgeber?

Bei der Recherche in Gesetzen, Normen und Richtlinien fällt immer wieder die Zahl Zehn auf. Für alle Technischen Redakteure sollte die „Urmutter aller Vorschriften“ als Erstes betrachtet werden, die Maschinenrichtlinie (MRL). In der gültigen Fassung „Richtlinie 98/37/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften ...