Zehn Fragen zum GPSG

Im Mai 2004 trat in Deutschland das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz in Kraft. Bestandteil des GPGS ist die EU-Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit, mit der der europäische Gesetzgeber die Verbraucherrechte ein weiteres Mal untermauert hat. Auch Gebrauchs- und Betriebsanleitungen sind davon betroffen.

Inhaltsübersicht

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Über das neue GPSG berichteten wir ausführlich in Ausgabe 2/2004 der ‚technischen kommunikation‘. In der Zwischenzeit haben uns zahlreiche Fragen hauptsächlich über den Anwendungsbereich des Gesetzes erreicht. Antworten auf die häufigsten und wichtigsten Fragen lesen Sie auf den folgenden Seiten.

Findet das GPSG auch in der Heizungsbranche Anwendung?
Das GPSG gilt prinzipiell auch für die Heizungsbranche. Es muss bei Heizungen natürlich unterschieden werden, welche Geräte direkt zum Verbraucher gelangen und somit auch als Verbraucherprodukt gelten und welche, zum Beispiel Heizungsgroßanlagen, als Überwachungsbedürftige Anlagen oder Technische Arbeitsmittel zu betrachten sind. Neben dem GPSG und den darin umgesetzten Richtlinien, wie der Niederspannungsrichtlinie oder der Gasgeräterichtlinie, können noch weitere Gesetze, wie das EMV Gesetz oder das Bauproduktegesetz, Anwendung finden.
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