Freiberufler contra Gewerbetreibender

Text: Stefan Gemmeke

In den letzten Jahren wurde das Steuerrecht durch viele Änderungen immer unübersichtlicher. Zudem bereiten Unzulänglichkeiten bestehender Regelungen große Schwierigkeiten. Häufig entsteht im Einkommensteuerrecht die Situation, dass sich die ausgeübte Tätigkeit nicht eindeutig den vorgesehenen Einkunftsarten zuordnen lässt, so auch im Fall des Technischen Redakteurs.

Inhaltsübersicht

Lesedauer: 05:50 Minuten

Das Einkommensteuerrecht unterscheidet bewusst verschiedene Einkommensarten und ordnet diesen auch unterschiedliche Rechtsfolgen zu. Weiterhin hat die Einkunftsart Bedeutung für die Frage, ob neben der Einkommensteuer Gewerbesteuer erhoben werden darf – nicht selten eine zusätzliche Belastung für die Steuerpflichtigen.
Für die Technische Dokumentation findet sich derzeit keine eindeutige Zuordnung zu einer bestimmten Einkunftsart. In einer am 25.4.2002 ergangenen Entscheidung setzte sich der Bundesfinanzhof mit dieser Problematik auseinander (Urteil vom 25.04.2002, Az. IV R 4/01, veröffentlicht unter www.bundesfinanzhof.de ). Aus dieser Entscheidung ergeben sich wichtige Anhaltspunkte für den Technischen Redakteur in möglichen Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt. Allerdings gilt auch hier eine wesentliche Grundregel des Steuerrechts: Die konkreten steuerrechtlichen Folgen lassen sich ...