Zu viel des Guten?

Text: Jens-Uwe Heuer-James

Eine aktuelle Diskussion dreht sich um die Frage, ob die gebräuchlichen Konzepte für Warn- und Sicherheitshinweise noch tauglich sind. Gelegentlich wird auch gefragt, ob letztlich nicht zu viel gewarnt wird. Aus Sicht des juristischen Beraters gibt es eine klare Antwort, die auf den ersten Blick überraschen mag: Ja, es wird zu viel gewarnt. Dabei ist zu ergänzen, dass an den falschen Stellen und häufig inhaltlich wenig aussagefähig gewarnt wird.

Inhaltsübersicht

Lesedauer: 11:13 Minuten

Um dies zu belegen, werfen wir einen Blick auf Beratungsprojekte, die sich insbesondere auf die Gestaltung Technischer Dokumentation für den amerikanischen Markt beziehen. Gerade im Hinblick auf ein vermeintlich exorbitantes Haftungsrisiko auf dem amerikanischen Markt neigen Unternehmen dazu, nach dem Motto „mehr ist mehr“ zu handeln. Sie versehen Benutzerinformation und Produkte mit einem Überangebot an Warn- und Sicherheitshinweisen. Es wird vor allen möglichen, vermeintlichen Gefahren gewarnt. Aber gerade was die USA betrifft, zeigt sich, dass dieses Konzept keineswegs zum Ziel führt.

Im Gegenteil, das Überangebot an Warn- und Sicherheitshinweisen ist sogar schädlich. Die Rechtsprechung der USA zur Produkthaftung hat dazu einen Grundsatz entwickelt. Er besagt, dass ein Überangebot an Warn- und Sicherheitshinweisen dazu führt, dass diese Hinweise als nicht existent betrachtet werden. ...

Zu viel des Guten?

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