Verbraucherrechte erneut gestärkt

Text: Martin Galbierz

Zum 1. 5. 2004 wurden die Verbraucherrechte durch den Gesetzgeber deutlich gestärkt. Zu diesem Datum trat das neue Geräte- und Produktsicherheitsgesetz in Kraft. Das neue Gesetz betrifft auch die Arbeit Technischer Redakteure. Wie die gesetzlichen Neuerungen aussehen und was sich gegen mögliche Risiken machen lässt, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.

Inhaltsübersicht

Lesedauer: 09:04 Minuten

Mit der Modernisierung des Schuldrechts 2002 hat der Gesetzgeber einen deutlichen Schritt in Richtung Verbraucherschutz getan und missverständliche Montageanleitungen als Mangel definiert. Ab Mai tritt das neue Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) in Kraft, das den Hersteller noch stärker in die Verantwortung nimmt. Rund 90 % der Verbraucherprodukte werden davon betroffen sein, so eine Schätzung von des TÜV Product Service. Das neue Gesetz fasst das Gerätesicherheitsgesetz (GSG) und Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) zusammen. Es beseitigt die kritisierten Mehrfachregelungen und setzt die EU-Produktsicherheitsrichtlinie von 2001 in nationales Recht um. Wirtschaft, Behörden und vor allem der Verbraucher sollen von der Neuordnung profitieren. In der Begründung zum Gesetzestext heißt es: „Unter dem Gesichtspunkt der Deregulierung und Entbürokratisierung soll mit dem neuen GPSG ein ...