OLG urteilt über mangelhafte Dokumentation

Text: Jens-Uwe Heuer-James

Zuweilen haben Juristen mit lebensnahen Sachverhalten zu tun. So war es Aufgabe des LG München und des OLG München über das Phänomen „Biofilm“ zu entscheiden. Dabei handelt es sich um Ablagerungen von schwärzlichen Verunreinigungen des Badewassers eines Whirlpools. Diese entstehen durch Ablagerungen im Leitungssystem. Sie lassen sich nur durch eine spezielle Reinigung verhindern.

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Lesedauer: 03:20 Minuten

An diesem Fall zeigen sich beispielhaft die Tücken der Technischen Dokumentation im Zusammenspiel mit der vertraglichen Haftung. Der Käufer des Whirlpools trat nach zirka sechs Monaten Nutzung vom Kaufvertrag zurück. Der Verkäufer hatte mehrmals versucht des Biofilms Herr zu werden.

Dies misslang offenkundig. Das LG München verurteilte den Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Whirlpools, unter Abzug eines kleinen Betrages für die bisherige Nutzung.

Im Kern der rechtlichen Auseinandersetzung stand dabei die Frage ausreichender Hinweise auf die offenkundig notwendige monatliche Grundreinigung des Whirlpools.

Der Hersteller hatte dem Whirlpool eine Bedienungsanleitung beigegeben. Unter dem Stichwort „Reinigung“ enthält diese Anleitung den Hinweis, dass regelmäßig Aktivsauerstofftabletten beizugeben seien. Von der notwendigen monatlichen Grundreinigung ist nicht ...