Die neue Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 ist am 16. Juli 2021 vollständig in Kraft getreten. Mit der Verordnung wird der EU-weite Rahmen für die Marktüberwachung konsolidiert und an neue Gegebenheiten angepasst. Die Verordnung ist in Anbetracht von Globalisierung, Digitalisierung bzw. E-Commerce sowie neuer Geschäftsmodelle entstanden. Zu ihren Zielen gehört, die Marktüberwachung effektiver zu gestalten, Verbraucher vor unsicheren und nicht konformen Produkten zu schützen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Wirtschaftsakteure zu schaffen. Mit dem Marktüberwachungsgesetz, das zeitgleich mit der Verordnung in Kraft tritt, sollen die maßgeblichen Bestimmungen aus der EU-Marktüberwachungsverordnung auch für den nicht harmonisierten Non-Food-Produktbereich ins deutsche Recht übertragen werden. Damit beschreitet Deutschland wiederum einen Sonderweg in der EU.
Neue Pflichten für Wirtschaftsakteure
Text: Philipp Reusch
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