Neue Pflichten für Wirtschaftsakteure

Text: Philipp Reusch

Mit der Neustrukturierung der Marktüberwachung hat die Europäische Union hohe Ziele gesteckt. Besonders der Online-Handel und die neuen Formen des Fernabsatzes sind in den Fokus gerückt. Für wen gilt die neue Marktüberwachungsverordnung und worauf ist besonders zu achten?

Inhaltsübersicht

Lesedauer: 04:00 Minuten

Die neue Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 ist am 16. Juli 2021 vollständig in Kraft getreten. Mit der Verordnung wird der EU-weite Rahmen für die Marktüberwachung konsolidiert und an neue Gegebenheiten angepasst. Die Verordnung ist in Anbetracht von Globalisierung, Digitalisierung bzw. E-Commerce sowie neuer Geschäftsmodelle entstanden. Zu ihren Zielen gehört, die Marktüberwachung effektiver zu gestalten, Verbraucher vor unsicheren und nicht konformen Produkten zu schützen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Wirtschaftsakteure zu schaffen. Mit dem Marktüberwachungsgesetz, das zeitgleich mit der Verordnung in Kraft tritt, sollen die maßgeblichen Bestimmungen aus der EU-Marktüberwachungsverordnung auch für den nicht harmonisierten Non-Food-Produktbereich ins deutsche Recht übertragen werden. Damit beschreitet Deutschland wiederum einen Sonderweg in der EU.

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