Neue EG-Maschinenrichtlinie

Text: Jens-Uwe Heuer-James

Das lange Warten hat ein Ende. Die viel diskutierte Änderung der EG-Maschinenrichtlinie 98/37 ist nun Realität. Im Amtsblatt L157 vom 09.06.2006 (Seite 24 ff.) ist die neue EG-Maschinenrichtlinie 2006/42 veröffentlicht. Dies gibt Anlass zu einem kurzen Blick auf die neuen Regelungen, die sicherlich in den folgenden Monaten noch intensiv diskutiert werden.

Inhaltsübersicht

Lesedauer: 02:04 Minuten

Das Wichtigste vorweg: Das Recht der Maschinensicherheit ändert sich nun nicht von einem Tag auf den anderen. Zwar ersetzt die Richtlinie 2006/42 komplett die EG-Richtlinie 98/37. Jedoch hat die Gemeinschaft aufgrund der Komplexität des Themas relativ lange Fristen zur Umsetzung vorgesehen. Bis zum 29. Juni 2008 haben die Mitgliedstaaten die nationalen Regelungen zur Umsetzung zu schaffen. Ab dem 29. Dezember 2009 müssen Maschinen die neuen Anforderungen erfüllen. Eine kleine Besonderheit ergibt sich zum deutschen Recht. Die 9. GPSGV verweist im Unterschied zu einigen anderen GPSGV nicht auf die entsprechende EG-Richtlinie in der jeweils aktuellen Fassung. Auch im deutschen Recht wird daher eine Änderung der 9. GPSGV notwendig. Es gelten auch hier die beschriebenen Fristen.

Die neue Richtlinie erfindet das Recht für die Maschinensicherheit nicht neu. Vielmehr war es Ziel des ...