Konstruktive Kritik

Text: Stephan Schneider

In manchen Industrieunternehmen zählt die Risikobeurteilung zu den ungelösten Problemen. Weder Aufgaben noch Durchführung sind eindeutig geklärt. Dabei gibt es klare Vorgaben – von der Rollenverteilung bis zum sinnvollen Umgang mit Warnhinweisen.

Inhaltsübersicht

Lesedauer: 05:46 Minuten

Risikobeurteilungen sind Pflicht. Einschlägige Richtlinien fordern dies, beispielsweise die Maschinenrichtlinie, außerdem nationale Gesetze wie das Produktsicherheitsgesetz. Es gilt, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Entwicklungsabteilung und Technischer Redaktion zu finden.

Vorgaben aus der Maschinenrichtlinie

Die Risikobeurteilung bedeutet, die Risiken des Produkts zu erkennen, zu bewerten und Maßnahmen festzulegen. Sie ist das zentrale Element und die Basis jeder Konformitätsbewertung und die Grundlage der CE-Kennzeichnung. Die Maschinenrichtlinie fordert dabei vom Hersteller ausdrücklich die nachfolgend aufgeführten Aktionen:

  • Die Grenzen der Maschine bestimmen; hierbei reicht es nicht aus, nur die bestimmungsgemäße Verwendung zu betrachten. Es muss auch die vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung betrachtet werden.
  • Die Gefährdungen ermitteln, die von der Maschine ...
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