GPSG fordert mehr Kontrolle

Deutschland ist Spitzenreiter bei den Produktrückrufen. In keinem Land der EU werden so viele Produkte aus dem Verkehr gezogen oder nachgebessert, sei es Spielzeug, Heimwerkergeräte oder Autos. In manchen Fällen erfolgt der Rückruf auch aufgrund einer mangelhaften Gebrauchsanleitung. Ausgelöst hat diese Entwicklung das GPSG, das den Behörden einen Präventivschutz der Verbraucher verordnet.

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Der Geschäftsführer einer alteingesessenen Werkzeugfirma aus dem Taunus staunte nicht schlecht über das Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt. Darin wurde er aufgefordert Maßnahmen wie sofortigen Verkaufsstopp oder Rückgabe der Produkte zu veranlassen, obwohl das von ihm vertriebene Produkt jahrelang nahezu unverändert hergestellt worden war. Wie konnte es dazu kommen, obwohl nicht einmal ein Schaden aufgetreten war?
Aus dem Schreiben des Regierungspräsidiums erfuhr er weiterhin, dass im Rahmen einer Marktkontrolle des Gewerbeaufsichtsamtes (GA) Unterfranken Mängel in der Gebrauchsanleitung an der von der Firma vertriebenen Lötlampe festgestellt wurden. Allein 14 Anweisungstexte der zugrunde liegenden Produktnorm DIN EN 521 fehlten in der Anleitung. Zudem bemängelte das GA die viel zu kleine Schrift in der Gebrauchsanleitung. Außerdem sei die Anleitung als Banderole nicht fest ...