Ein Blick auf die andere Seite

Text: Horst-Henning Kleiner

Mancher Hersteller einer Maschine oder Anlage appelliert in seiner Technischen Dokumentation an die so genannten Betreiberpflichten. Wälzt er damit nur Verantwortung ab? Oder erinnert er den Betreiber zu Recht an seine Aufgaben?

Inhaltsübersicht

Lesedauer: 06:17 Minuten

Wer sich einschlägige Technische Dokumentation durchsieht, findet häufig folgende Formulierungen:

  • Die in der Betriebsanleitung aufgeführten Sicherheitshinweise, die bestehenden nationalen Vorschriften zur Unfallverhütung sowie eventuelle interne Arbeits-, Betriebs- und Sicherheitsvorschriften des Betreibers sind zu beachten.
  • Das mit Tätigkeiten an der Anlage beauftragte Personal muss vor Arbeitsbeginn die Betriebsanleitung und hier besonders das Kapitel „Grundlegende Sicherheitshinweise“ sowie geltende Vorschriften gelesen und verstanden haben.
  • Ergänzend zur Betriebsanleitung sind allgemeingültige gesetzliche und sonstige verbindliche Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu beachten und von dem Betreiber durch interne Betriebsanweisungen zu ergänzen.
  • Insbesondere sind aber die Betriebsanleitung und geltende Vorschriften so aufzubewahren, dass sie dem Bedien- und ...