KI regelkonform einsetzen

Text: Sebastian Rosengrün

Mit dem EU AI Act rückt Compliance beim Einsatz künstlicher Intelligenz stärker in den Fokus. Technische Redaktionen spielen dabei eine zentrale Rolle, weil sie Informationen strukturieren, Risiken sichtbar machen und Nachweise erstellen.

Inhaltsübersicht

Lesedauer: 11:45 Minuten

Kein Unternehmen begrüßt zusätzliche Regulierung. Gerade in einer wirtschaftlich schwierigen Phase, in der viele Industrieunternehmen zwischen Kostendruck, Fachkräftemangel und gleich mehreren Transformationsbaustellen navigieren, wirkt ein weiteres EU-Regelwerk schnell wie eine zusätzliche Belastung. Und ja: Die Umsetzung der europäischen KI-Verordnung (EU AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689) kostet die Industrie nicht nur Zeit und Nerven, sondern – je nach Ausgangslage – auch erhebliche Ressourcen. Was bedeutet das im Kontext von Compliance? AI Compliance meint im Kern die verlässliche Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und anerkannter ethischer Standards beim Einsatz von KI – und setzt eine funktionierende AI Governance als organisatorische Grundlage voraus. Es geht also nicht nur um die bloße Kenntnis von Regeln, sondern um deren Umsetzung und Steuerung im Alltag. Praktisch umfasst AI Compliance drei Bausteine: rechtliche Konformität (insbesondere mit dem EU AI Act und angrenzenden Vorgaben wie Datenschutz), Risikomanagement-Prozesse (von der Einordnung eines Use Cases bis zu Kontrollen und Monitoring) sowie Dokumentation und Transparenz, damit Entscheidungen und Systemänderungen nachvollziehbar bleiben. In diesem Sinne ist der AI Act kein isoliertes Gesetz „für Spezialfälle“, sondern ein zentraler Referenzrahmen dafür, wie Unternehmen KI verantwortbar und prüffähig betreiben.

Was müssen Unternehmen erfassen?

Für Unternehmen führt spätestens jetzt kaum ein Weg daran vorbei, ihre KI-Systeme systematisch zu erfassen und einzuordnen – unabhängig davon, ob sie diese selbst entwickeln oder extern einkaufen. Das betrifft ausdrücklich auch scheinbar „harmlose“ Basisanwendungen wie Chat­GPT oder Copilot, sobald sie im Betrieb eingesetzt werden. Wer KI verwendet, muss Risiken bewerten, Verantwortlichkeiten klären und die Nutzung so dokumentieren, dass sie nachvollziehbar und prüffähig ist. Deshalb lohnt sich ein zweiter Blick. Denn der EU AI Act schafft erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Einsatz von KI – eine gemeinsame Grundlage für alle, die KI entwickeln, in Produkte integrieren, beschaffen oder im Unternehmen nutzen. Entscheidend ist dabei nicht nur, welche Technologie im Hintergrund arbeitet, sondern vor allem, welches Risiko eine konkrete Anwendung in ihrem jeweiligen Kontext erzeugt. Für Industrieunternehmen heißt das: Sobald KI irgendwo im Einsatz ist, entsteht Handlungsbedarf. Und das ist längst keine Zukunftsmusik mehr.

Welche Fristen gelten?

Erste Pflichten greifen bereits seit Februar 2025; Sanktionen können grundsätzlich seit Sommer 2025 verhängt werden – wenngleich die nationale Umsetzung und der Auf- und Ausbau der Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde dem ambitionierten Zeitplan der EU-Kommission noch hinterherhinken. Auch viele Unternehmen – gerade im industriellen Mittelstand – sind noch nicht so aufgestellt, dass sie den KI-Einsatz systematisch steuern und ihre Bemühungen um verantwortungsvolle KI im Zweifel belastbar nachweisen können.

Dieser Artikel soll genau dabei helfen: Einzuordnen, was der AI Act eigentlich ist, wo jetzt dringend Maßnahmen nötig sind und warum AI Compliance zum strategischen Vorteil werden kann. Denn wer KI nachvollziehbar, kontrolliert und dokumentiert betreibt, reduziert nicht nur Risiken und Reibungsverluste. Er gewinnt Vertrauen bei Kunden, Partnern und Auditoren, was sich am Ende bei der Wettbewerbsfähigkeit auszahlt.

Wie funktioniert der AI Act?

Der AI Act ist als Binnenmarktregelwerk gedacht. Europa will EU-weit einheitliche Standards schaffen, damit KI-Systeme unter vergleichbaren Bedingungen entwickelt, in Verkehr gebracht und eingesetzt werden können. Der AI Act setzt klare Leitplanken, wo Sicherheit, Transparenz und Grundrechte berührt sind. Das klingt zunächst abstrakt, wird im Betrieb aber konkret. Denn der Rechtsrahmen zielt nicht auf „Formulare für die Schublade“, sondern auf Verfahren, die im Alltag tragfähig sind: Wer KI einsetzt, soll Risiken erkennen, steuern und im Zweifel nachvollziehbar belegen können. Entsprechend folgt der AI Act einer risikobasierten Logik: Je höher das Risiko eines KI-Systems, desto umfassender sind die Anforderungen an das Risikomanagement über technische und organisatorische Kontrollen bis hin zu Protokollierung, Transparenz und laufender Überwachung.

Operativ besonders wichtig ist dabei die zeitliche Staffelung der Pflichten. Sie ist weniger ein juristisches Detail als ein praktischer Umsetzungsfahrplan: Sie entscheidet darüber, womit Unternehmen jetzt beginnen müssen, damit spätere Anforderungen nicht in hektisches Nachdokumentieren und unklare Verantwortlichkeiten münden. Der AI Act ist so angelegt, dass Grundlagen früh stehen sollten. Damit gemeint sind Governance, Kompetenzaufbau, ein belastbarer Überblick über die eigenen KI-Anwendungen und ein funktionierendes Risikomanagement- und Nachweissystem.

Warum eine Querschnittsaufgabe?

Gerade in der Industrie ist das anspruchsvoll, weil KI selten als singuläres Produkt auftaucht. Häufig steckt sie in Komponenten, Assistenzfunktionen oder Prozessketten: im Serviceportal, in der Übersetzung, in der Qualitätsprüfung, in der Produktionssteuerung, in der Instandhaltung oder in HR-nahen Anwendungen. Die Umsetzung der KI-Regulierung ist damit selten ein isoliertes KI-Projekt, sondern eine Querschnittsaufgabe durch das ganze Unternehmen.

Welche Rollen definiert der AI Act?

Der AI Act unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern von KI-Systemen. Anbieter bringen Systeme in Verkehr oder nehmen sie in Betrieb, Betreiber nutzen KI in eigener Verantwortung im beruflichen Kontext. In der Praxis sind diese Kategorien für Industrieunternehmen vor allem deshalb relevant, weil sie sich verschieben können. Wer ein extern eingekauftes System wesentlich verändert, es für neue Zwecke nutzt oder es tief in kritische Prozessketten integriert, kann in eine anbieterähnliche Verantwortung hineinwachsen, inklusive zusätzlicher Pflichten. Das kann etwa passieren, wenn ein Maschinenbauer ein KI-Sichtprüfsystem einkauft, es mit eigenen Produktionsdaten nachtrainiert und die Ergebnisse direkt für automatische Ausschuss-Entscheidungen nutzt: Aus „wir setzen nur ein Tool ein“ wird faktisch ein eigenverantwortlich angepasstes System mit höherer Verantwortung für Leistung, Grenzen und Nachweisführung.

Was passiert durch Schattennutzung?

Hinzu kommt ein unterschätztes Phänomen: Schattennutzung. Mitarbeitende verwenden KI-Tools außerhalb definierter Prozesse („mal eben schnell ChatGPT fragen“), oft ohne böse Absicht, aber mit realen Risiken wie unklare Datenflüsse, schwankende Ergebnisqualität oder auch fehlende Nachweise. Das ist weniger ein moralisches, sondern eher ein organisatorisches Problem. Ohne klare Nutzungsregeln und eine funktionierende Governance lässt sich im Zweifel nicht erklären, wer wann welche Entscheidung auf Grundlage welcher Systemausgabe getroffen hat und welche Kontrollen dabei gegolten haben. Besonders heikel wird es, wenn KI-Ausgaben still in Spezifikationen, Angebote oder interne Entscheidungsunterlagen einfließen und damit eine scheinbare „Faktenbasis“ erzeugen, die niemand mehr sauber prüft. Oft kommt ein zweites Risiko hinzu: Wenn dabei Kundendaten, interne Kennzahlen oder technische Details in externe Tools wandern, kann das schnell datenschutzrechtliche Probleme auslösen. Im schlimmsten Fall werden Geschäftsgeheimnisse gefährdet.

Welche Kompetenzen werden benötigt?

An dieser Stelle wird auch die Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4) wichtig, die oft vorschnell als „Schulungspflicht“ verstanden wird. Entsprechend schießen Anbieter von teuren Online-Standardtrainings wie Pilze aus dem Boden, nicht immer mit ausreichender Tiefe oder Seriosität. Der AI Act verlangt jedoch keine pauschale Pflichtschulung nach Schema F. Er verpflichtet Unternehmen vielmehr, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine hinreichende KI-Kompetenz passend zu Rollen, Risiken und Einsatzkontexten sicherzustellen. In der Praxis führt deshalb kaum ein Weg an einem unternehmensspezifischen Bildungskonzept vorbei: eines, das sich an den tatsächlichen Use Cases orientiert, die relevanten Arbeitsbereiche adressiert und ganz konkret klärt, welche Mindestkompetenzen dort erforderlich sind. Gleichzeitig ist Weiterbildung in Sachen KI ein Kernanliegen vieler Beschäftigter im industriellen Mittelstand.

In einer explorativen Studie, die ich 2025 im Rahmen eines Forschungsprojekts am KI-Produktionsnetzwerk der Universität Augsburg geleitet habe, war eines der deutlichsten Ergebnisse aus Interviews mit Beschäftigten in der Produktion: Sie wünschen sich von ihrer Unternehmensführung eine transparente, zielgerichtete und bereichsübergreifende Einführung von KI – inklusive Schulungen und kontinuierlicher Beteiligung. Unabhängig davon, wie sich die rechtlichen Detailanforderungen (z. B. im Kontext des „Digital Omnibus“) weiterentwickeln, sollten Industrieunternehmen ein passgenaues Weiterbildungsprogramm priorisieren. Denn es senkt Fehlanwendungen, stärkt Akzeptanz und hilft, Schäden durch unkontrollierten KI-Einsatz zu vermeiden.

Welche Risikoklassen bestehen?

Der risikobasierte Ansatz ist die bekannteste Leitidee des AI Act. Er unterscheidet zwischen verbotenen Praktiken (unannehmbares Risiko), Hochrisiko-Systemen, Systemen mit Transparenzpflichten (begrenztes Risiko) und Anwendungen mit geringem Risiko. Ergänzend adressiert der AI Act General-Purpose AI und darauf aufbauende generative Basis-Anwendungen wie Chat­GPT oder Copilot. Für Unternehmen ist diese Einteilung mehr als Theorie: Sie entscheidet darüber, wie streng die Anforderungen an Dokumentation, Kontrolle, Transparenz und laufendes Monitoring ausfallen.

Wie sieht die Umsetzung aus?

Gerade im Industriekontext ist „Hochrisiko“ kein Randthema. Hochrisiko-Systeme liegen typischerweise dort, wo KI über Zugangschancen, Sicherheit oder kritische Prozesse mitentscheidet. Beispiele sind etwa KI in der Personalauswahl (zum Beispiel Vorauswahl und Bewertung von Bewerbungen) oder Systeme zur sicherheitsrelevanten Steuerung oder Überwachung in kritischer Infrastruktur. Auch Anwendungen, die in sicherheitskritische Produktkontexte hineinreichen (etwa KI-Komponenten in Maschinen, Robotik oder in industriellen Steuerungssystemen) können schnell in einen Bereich fallen, in dem die Nachweis- und Prüfpflichten deutlich steigen. Das gilt besonders, wenn ein Unternehmen diese verbaut und damit möglicherweise selbst zum Anbieter von KI-Systemen wird. Hochrisiko bedeutet dabei nicht „Hightech“, sondern „hohe potenzielle Folgen“.

Wie lassen sich Nachweise aufbauen?

Für Industrieunternehmen ist die Risikoklassifizierung wichtig. Doch die eigentliche Arbeit beginnt bei der Umsetzung im Betrieb: Wie übersetzt man regulatorische Anforderungen in Prozesse, Dokumente und Nachweise, die im Alltag funktionieren und nicht nur im Audit? Das betrifft praktische Fragen: Wer hat die fachliche Verantwortung für einen Use Case und wer stellt die bei Hochrisiko-KI-Systemen vorgeschriebene menschliche Aufsicht sicher? Wer darf Änderungen am System vornehmen? Welche Daten sind zulässig? Was gilt als akzeptable Fehlerrate und wer entscheidet das? Und wie wird festgehalten, dass all diese Entscheidungen nicht zufällig, sondern begründet und geprüft sind?

Wann ist ein Nachweis prüffähig?

Hier zeigt sich eine typische Lücke: Technisch gibt es vieles längst, etwa Messungen, Tests, Reviews oder auch Change-Management. Was oft fehlt, ist die systematische Zusammenführung zu einer auditfähigen Nachweiskette: vom definierten Zweck über Daten- und Modellentscheidungen bis hin zu Testlogik, Monitoring und dem Umgang mit Vorfällen. Genau diesen Gedanken stärkt der AI Act im Kern, und er ist vielen aus Qualität und Produktsicherheit vertraut: Nicht nur das Ergebnis zählt, sondern die Nachvollziehbarkeit des Weges dorthin. In der industriellen Realität liegen Nachweise selten „fertig“ vor. Testtools produzieren Rohberichte, Security-Teams dokumentieren Findings, Produktteams definieren Anforderungen, Support sammelt Incidents, der Einkauf verwaltet Spezifikationen und Verträge. Daraus entsteht erst dann Compliance, wenn die Informationen in einer Form vorliegen, die Dritte verstehen und prüfen können. Dazu zählen Behörden, Auditoren, Zertifizierer, Kunden oder die interne Revision.

Prüffähig ist ein Nachweis dabei nicht, weil er besonders umfangreich ist, sondern weil er strukturiert ist. Im Kern muss er vier Dinge leisten:

  • Er beschreibt, welches System zum Einsatz kommt und wofür es gedacht ist.
  • Er macht die Prüfung greifbar (was wurde geprüft, nach welchen Kriterien).
  • Er dokumentiert Entscheidungen (welche Risiken wurden akzeptiert oder reduziert – und warum).
  • Er ist versions- und prozessgebunden (welche Systemversion, welche Änderungen, welche Update-Trigger).

Ein praxistaugliches Muster für die Industrie ist die Trennung zwischen Übersicht und Detailtiefe: Ein kurzes Prüf- und Transparenzblatt pro Systemversion, das auf Anhänge verweist. So bleibt die Organisation handlungsfähig, ohne die Nachweisfähigkeit zu verlieren. Gleichzeitig ist Konsistenz entscheidend. Wenn Serviceportal, Betriebsanleitung und interne Schulungsunterlagen unterschiedliche Aussagen über Fähigkeiten und Grenzen eines KI-Systems machen, entsteht ein Risiko, das nicht technisch, sondern organisatorisch verursacht ist.

Wie lässt sich Transparenz herstellen?

Neben Hochrisiko-Pflichten sind Transparenzpflichten ein zentrales Thema in der europäischen KI-Verordnung, weil ein transparenter Umgang mit KI viele Anwendungen betrifft – gerade dort, wo Menschen mit KI interagieren oder Inhalte erzeugt bzw. verändert werden. In der Praxis geht es weniger um Kennzeichnung als Formalie, sondern um Risikokontrolle. Menschen sollen erkennen, dass KI im Spiel ist. Dazu sollen sie Informationen bekommen, die eine sachgerechte Nutzung ermöglichen. Für Industrieunternehmen ist das besonders relevant, weil viele Risiken intern entstehen: Wenn Mitarbeitende generierte Antworten für Fakten halten, wenn KI-Ausgaben ungeprüft in Spezifikationen oder Kundenkommunikation landen oder wenn KI Entscheidungen „vorprägt“, ohne dass Verantwortlichkeiten klar sind. Transparenz muss dann so gestaltet sein, dass sie im Arbeitsalltag wirkt. Das kann als Hinweis auf die Grenzen sein, als Anleitung zur Plausibilitätsprüfung und als klare Eskalationslogik, wenn Unsicherheit entsteht.

Wer koordiniert AI?

In Unternehmen scheitert die Umsetzung des EU AI Acts nicht daran, dass „gar nichts“ passiert. Ein Grund ist vielmehr, dass es keine Klammer gibt, die die vielen Einzelaktivitäten bündelt und steuerbar macht. Wer macht was? Welche KI-Systeme sind im Einsatz? Welche Risiken wurden bewertet, welche Maßnahmen beschlossen? Und wo ist das alles nachvollziehbar dokumentiert? Genau hier gewinnt für viele Unternehmen die Rolle des „AI Compliance Officer“ an Bedeutung. Der AI Compliance Officer übernimmt die Aufgabe, die Verantwortung nicht zu ersetzen, sondern zusammenzuführen, zu priorisieren und in ein belastbares Vorgehen zu übersetzen.

Wer unterstützt im Unternehmen?

Wichtig ist dabei die Erwartungshaltung. Der AI Compliance Officer übernimmt die Verantwortung dafür, dass Zuständigkeiten, Prozesse und Nachweise insgesamt funktionieren. Außerdem, dass die Evidenzkette nicht reißt: Nachweise müssen aktuell sein, zu den realen Systemversionen passen und es muss klar geregelt sein, was bei Änderungen, Auffälligkeiten oder neuen Use Cases passiert. Dafür braucht die Rolle ein Mandat der Geschäftsführung (Rückhalt und Befugnisse), Schnittstellenkompetenz (zwischen Technik, Recht, QM, Datenschutz, Einkauf und Fachbereichen) sowie Systematik (Standards, Vorlagen, Review-Routinen). Typisch ist ein Aufgabenmix aus dem Aufbau eines KI-Inventars, Koordination von Risikoklassifizierungen, Standardisierung der Dokumentation, Anschluss von Monitoring- und Incident-Prozessen und Orchestrierung des Kompetenzaufbaus.

Die Rolle braucht zudem organisatorisches Rüstzeug, um Change-Management in der Belegschaft anzustoßen – idealerweise so, dass relevante Stellen wie Datenschutz, IT-Security, Betriebsrat und Geschäftsführung früh eingebunden werden. Denn am Ende ist der AI Compliance Officer kein Paragraphenreiter. Vielmehr handelt es sich um die Person, die im Unternehmen dafür sorgt, dass aus Anforderungen tragfähige Prozesse werden und tatsächlich gelebt werden.

Für viele Unternehmen stellt sich damit die Frage, wo die nötige Fachunterstützung herkommt. Je nach Reifegrad kann die Rolle intern angesiedelt werden (zum Beispiel in Compliance/QM/Datenschutz mit klarer Verantwortlichkeit). Oder sie kann durch externe Expertise ergänzt werden, etwa über spezialisierte Trainings, Beratung oder in rechtlichen Grenzfragen über juristische Unterstützung. Entscheidend ist, dass das Unternehmen eine verantwortliche Stelle hat, die den Überblick über alle eingesetzten KI-Systeme behält, Prioritäten setzt und die Umsetzung von AI-Compliance-Strukturen im Betrieb konsequent vorantreibt.

Was bringt Nachweisfähigkeit?

Der AI Act setzt auf Selbstverantwortung. Unternehmen müssen Konformität nicht nur herstellen, sondern sie im Zweifel belegen können. Es gibt kein Stempelamt, das einmal bestätigt, dass alles passt. Stattdessen zählt die Fähigkeit, den eigenen KI-Einsatz nachvollziehbar zu erklären: Welche Systeme sind im Einsatz? Wofür? Welche Risiken wurden identifiziert? Welche Kontrollen greifen im Betrieb? Und wie wird sichergestellt, dass Änderungen am System nicht einfach neue Risiken erzeugen?

Warum ein Wettbewerbsfaktor?

In Kombination mit der Marktüberwachung und den Sanktionen entsteht ein Umfeld, in dem Nachweisfähigkeit zum Wettbewerbsfaktor wird. Das zeigt sich nicht nur im Verhältnis zu Behörden, sondern auch im Markt: Große Kunden, Konzerne und öffentliche Auftraggeber werden in Ausschreibungen und Lieferantenbewertungen immer häufiger belastbare Informationen zu Governance, Datenschutz, Dokumentation und Risikomanagement abfragen. Wer hier strukturiert antworten kann, spart nicht nur Zeit, sondern wirkt reifer, verlässlicher und weniger riskant. Compliance mit dem AI Act ist damit nicht bloß ein Kostenpunkt, sondern wird zur Eintrittskarte in bestimmte Märkte – als Instrument zur Risikoreduktion, zur Stabilisierung von Lieferkettenbeziehungen und zur Absicherung von Haftungs- und Reputationsrisiken.

Daraus folgt ein einfacher Auftrag: Dokumentation darf nicht als nachträgliche Aufräumarbeit verstanden werden. Nachträgliche Rekonstruktion ist teuer und unzuverlässig, weil Entscheidungsprämissen, Systemstände und Testkontexte oft nicht mehr sauber rekonstruierbar sind. Häufig ist genau das der Moment, in dem Compliance richtig schmerzhaft wird. Zum Beispiel dann, wenn ein Audit ansteht, ein wichtiger Kunde Nachweise verlangt oder ein Vorfall passiert. Man merkt, dass man zwar KI nutzt, aber nicht mehr genau sagen kann, auf welcher Grundlage und mit welchen Kontrollen.

Was passiert bei Verstößen?

Der AI Act sieht klare Sanktionen vor. Bei Verstößen drohen je nach Schwere empfindliche Geldbußen, im Extremfall bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, insbesondere bei verbotenen Praktiken. Für andere Verstöße, beispielsweise gegen zentrale Pflichten bei Hochrisiko-Systemen oder bestimmte Transparenz- und Governance-Anforderungen, sieht der AI Act Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent vor.

Auch wer Aufsichtsbehörden falsche, unvollständige oder irreführende Informationen liefert, riskiert hohe Strafen. Neben den finanziellen Sanktionen drohen zudem Korrekturmaßnahmen durch die Aufsichtsbehörde, etwa verpflichtende Audits oder die Anordnung, dass manche teuer entwickelte oder eingekaufte KI-Systeme nicht mehr betrieben werden dürfen, wenn die Konformität mit dem AI Act nicht herstellbar ist. Solche Befunde schlagen schnell in weitere Risikodimensionen durch, etwa in Haftungsfragen, mögliche Verletzungen von Organisations- und Aufsichtspflichten der Geschäftsführung sowie wettbewerbsrechtliche Risiken (zum Beispiel bei irreführenden Compliance- oder Leistungsversprechen).

Was bedeutet der AI Act für die Praxis?

Der AI Act macht KI in der Industrie nicht verbotener, aber er macht sie verbindlich steuerbar. Wer KI einsetzt, muss zeigen können, dass Risiken erkannt, Zuständigkeiten geklärt und Kontrollen wirksam sind. Das gilt auch nach Updates, neuen Daten oder geänderten Use Cases. Damit verschiebt sich der Schwerpunkt von der reinen Leistungsfrage („Funktioniert das Modell?“) hin zur Betriebsfrage („Ist das System verantwortbar, erklärbar und im Zweifel nachweisbar betrieben?“). Unternehmen, die diese Logik früh in ihre Qualitäts- und Governance-Strukturen integrieren, gewinnen mehr als Rechtssicherheit: Sie reduzieren operative Reibung, werden in Ausschreibungen auskunftsfähiger, stärken Vertrauen bei Kunden und Partnern – und bauen sich so einen echten strategischen Vorsprung in einem Markt auf, in dem Nachweisfähigkeit zunehmend zur Eintrittskarte wird.

Ein Mann und eine Frau schütteln sich die Hand.