BFSG-Check: was zählt, was hilft

Text: Tobias Roppelt

Webseiten, Shops, PDFs – alles muss jetzt barrierefrei sein? Ja, denn ein neues Gesetz fordert mehr Rücksicht auf die Bedürfnisse von Nutzergruppen. Unternehmen sollten verantwortungsvoll darauf reagieren und wesentliche Punkte kennen.

Inhaltsübersicht

Lesedauer: 07:04 Minuten

Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten.  Ab diesem Stichtag sind zahlreiche privatwirtschaftliche Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Dienstleistungen – etwa Webseiten, Onlineshops und PDF-Dokumente – barrierefrei zu gestalten. Das Inkrafttreten des Gesetzes hat viele alte Fragen neu aufgeworfen – und neue hinzugebracht. In diesem Artikel möchte ich Ihnen kompakte, praxisnahe Antworten auf zentrale Fragen geben, die uns aktuell im Beratungsalltag zum Thema „digitale Dienstleistungen“ häufig begegnen. Hardware-Produkte wie Smartphones oder Laptops fallen zwar ebenfalls unter das Gesetz, werden hier jedoch nicht behandelt.

Was passiert aktuell?

Obwohl das Gesetz seit Juni gilt, ist bislang wenig geschehen. Weder kam es zu einer Welle von Abmahnungen, noch hat die zuständige Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit (MLBF) ...

Titelbild von Ausgabe 06 2025 der Fachzeitschrift technische kommunikation.