Barrierefreiheit systematisch umsetzen

Text: Lara Steinmetz

Gesetzliche Vorgaben verpflichten zu barrierefreien Inhalten. Setzen Sie diese Vorschriften in Ihrer Technischen Redaktion bereits um? Und wie gelingt Ihr Einstieg in die Barrierefreiheit?

Inhaltsübersicht

Lesedauer: 09:13 Minuten

Weltweit haben etwa eine Milliarde Menschen eine Behinderung, also 15 Prozent der Weltbevölkerung. Aufgrund des demografischen Wandels und der erhöhten Wahrscheinlichkeit, im Alter betroffen zu sein, steigt diese Zahl stetig. Daher gibt es rechtliche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit, wie etwa den European Accessibility Act, das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) oder die UN CRPD (Convention on the Rights of Persons with Disabilities). Doch wie setzt man diese Vorgaben um, ohne vorher eine Ausbildung abzuschließen? In diesem Artikel erhalten Sie Tipps, wie Sie in barrierefreies Schreiben einsteigen können.

Tipp 1 Bauen Sie Barrierefreiheit so früh wie möglich in Ihren Workflow ein

Barrierefreiheit lässt sich umsetzen, wenn sie von Anfang an mitgedacht wird. Wer ein Dokument erst am Ende des Projekts auf Barrierefreiheit prüft, hat deutlich mehr Aufwand als jemand, der Barrierefreiheit als festen Bestandteil des Prozesses versteht.

Vergleichen Sie es mit einem Softwaretest: Ein Fehler, der in der Entwicklungsphase entdeckt wird, kostet nur einen Bruchteil dessen, was ein Fehler im fertigen Produkt kostet. Dasselbe gilt für Barrierefreiheit. Wenn Struktur, Sprache und Darstellung von Anfang an zugänglich gestaltet werden, bleibt Ihnen der Korrekturaufwand am Ende erspart.

In der Praxis heißt das: Erstellen Sie Barrierefreiheits-Checklisten für Ihren Workflow. Klären Sie zu Projektbeginn, an welche Zielgruppe sich Ihr Dokument richtet und welche Hilfsmittel diese verwendet. Definieren Sie außerdem interne Qualitätsstandards zur Barrierefreiheit, um Konsistenz zu überprüfen.

Mustercheckliste für die redaktionelle Praxis (PDF)

Tipp 2 Beachten Sie die POUR-Prinzipien als Orientierung

Wenn Sie gerade erst in das Thema Barrierefreiheit einsteigen, kann es schwer sein, die richtigen Regeln zur Orientierung und Beachtung zu finden. Die POUR-Prinzipien bieten hier einen Einstieg. Sie stammen aus den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und bilden die Grundlage für barrierefreie Inhalte.

POUR steht für vier Eigenschaften, die barrierefreie Inhalte aufweisen müssen …

  • Perceivable (wahrnehmbar): Informationen und Elemente müssen Benutzerinnen und Benutzern so präsentiert werden, dass sie diese wahrnehmen können, unabhängig davon, ob sie sehen, hören oder lesen können. Wenn Sie zum Beispiel Bilder nur visuell präsentieren, schließen Sie sehbehinderte Nutzerinnen und Nutzer aus.
  • Operable (bedienbar): Alle Funktionen müssen auch ohne Maus oder Touchpad bedienbar sein. Interaktive Elemente müssen zudem über die Tastatur steuerbar sein.
  • Understandable (verständlich): Benutzerinnen und Benutzer müssen sowohl die Informationen als auch die Bedienung der Benutzeroberfläche verstehen können. Dies ist selbstverständlich, bleibt jedoch zu beachten.
  • Robust (robust): Inhalte müssen so gestaltet sein, dass aktuelle und zu­künftige Technologien wie Screenreader sie zuverlässig interpretieren können. Sauberes, semantisch korrektes Markup ist dafür eine Voraussetzung.

Diese vier Prinzipien sind eine Grundlage für redaktionelle Entscheidungen. Wenn Sie eine Designoption prüfen, fragen Sie sich: Ist das Ergebnis wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust?

Tipp 3 Nutzen Sie den Referenzrahmen der WCAG-Guidelines

Die Web Content Accessibility Guidelines, kurz WCAG, sind der internationale Standard für digitale Barrierefreiheit. Sie werden vom World Wide Web Consortium (W3C) gepflegt und regelmäßig online aktualisiert.

Die WCAG definieren Kriterien auf drei Konformitätsstufen: A (Mindestanforderungen), AA (empfohlener Standard) und AAA (höchste Anforderungen). AA ist der Zielwert und bildet die Grundlage für viele Gesetze, zum Beispiel für den European Accessibility Act (EAA). Dieser legt seit 2025 Pflichten für digitale Produkte und Dienstleistungen fest.

In der Technischen Redaktion sind die WCAG relevant. Sie gelten in erster Linie für Webinhalte, können aber auf alle digitalen Formate angewendet werden. Ob Sie Online-Hilfen, PDF-Dokumente oder E-Learning-Inhalte erstellen – die WCAG sind ein hilfreicher Leitfaden.

Es ist anspruchsvoll, alle WCAG-Kriterien umsetzen zu wollen. Es lohnt sich, die Struktur der Guidelines zu kennen, um gezielt nach bestimmten Anforderungen zu suchen.

Tipp 4 Wenden Sie eine klare Struktur an, die auch von Hilfsmitteln interpretiert werden kann

Viele Menschen nutzen sogenannte assistive Technologien: Screenreader zum Vorlesen von Inhalten, Vergrößerungssoftware zur Skalierung und Sprachsteuerung als Ersatz der Tastatur. Diese Hilfsmittel funktionieren über die Struktur der Dokumente, nicht über die visuelle Darstellung. Diese zugrunde liegende Struktur besteht aus Überschriften, Listen, Tabellen oder auch aus Links. Wenn beispielsweise ein Dokument optisch gegliedert aussieht, aber technisch nur aus fett formatiertem Fließtext besteht, kann das Hilfsmittel die Struktur des Dokuments nicht erkennen.

Für die Technische Redaktion bedeutet das: Nutzen Sie Stilvorlagen und Strukturelemente Ihrer Texterstellungssoftware konsequent. Verwenden Sie Überschriftenhierarchien (H1, H2, H3) und keine manuell vergrößerten oder fett formatierten Absätze. Kennzeichnen Sie Listen als Listen und Tabellen als Tabellen. Vergeben Sie aussagekräftige Dokumenttitel und Abschnittsbezeichnungen.

Bei HTML-basierten Formaten ist semantisch korrektes Markup die Grundlage. Landmarks wie <nav>, <main> und <aside> helfen Screenreader-Nutzerinnen und -Nutzern, sich schnell zu orientieren. Fehlende semantische Informationen können Sie durch ARIA-Attribute (Accessible Rich Internet Applications) ergänzen, wenn natives HTML nicht ausreicht.

Gut strukturierte Inhalte erleichtern die Pflege von Inhalten in Content-Management-Systemen. Barrierefreiheit und Wartbarkeit gehen oft Hand in Hand.

Tipp 5 Überdenken Sie den Umgang mit Farben

Farbe ist ein mächtiges Mittel für Hervorhebungen und allgegenwärtig: Warnhinweise in Rot oder Statusanzeigen in Grün. Was für Sie optisch klar erscheint, kann für andere jedoch unsichtbar sein. Etwa acht Prozent der Männer und 0,5 Prozent der Frauen haben eine Form der Farbenfehlsichtigkeit. Wenn Sie eine Hervorhebung allein durch Farben kennzeichnen, schließen Sie diese Gruppe aus.

Die Lösung ist einfach: Farbe darf nicht das alleinige Hervorhebungsmerkmal sein. Fügen Sie Symbole, Muster oder Textkennzeichnungen hinzu. Ein Warnhinweis sollte also nicht einfach rot sein, sondern auch durch den Begriff „Warnung“, eine Unterstreichung oder ein Symbol gekennzeichnet werden.

Ein weiterer Gesichtspunkt ist der Farbkontrast vom Text zum Hintergrund. Für normalen Text ist ein Kontrast von 4,5:1 mindestens notwendig laut WCAG (Stufe AA). Für große Schrift gilt ein Mindestwert von 3:1. Viele Farbkombinationen erfüllen diesen Mindestwert nicht, etwa bei grauer Schrift auf weißem Hintergrund oder hellem Texte auf bunten Flächen. Verschiedene Tools unterstützen Sie, diesen Kontrast zu prüfen, zum Beispiel der Contrast-Checker von webaim.org. Es hilft zusätzlich, sich ein Dokument und entsprechende Grafiken in Graustufen anzeigen zu lassen, um nachzuvollziehen, wie Farben zusammenwirken.

Tipp 6 Verwenden Sie passende Alt-Texte und Labels

Bilder, Grafiken und Diagramme sind ein Bestandteil der Technischen Redaktion. Dort stellen Sie Informationen kurz und klar dar, die sonst einen langen Fließtext benötigen würden. Für Menschen, die diese Bilder nicht wahrnehmen können, – wegen einer Sehbeeinträchtigung, einer langsamen Internetverbindung oder einem Ausgabemedium ohne Bilddarstellung – existieren diese Informationen nur dann, wenn sie zusätzlich in einem Text beschrieben werden.

Ein Alt-Text (Alternativtext) ist eine kurze Textbeschreibung, die dem Bild zugeschrieben wird und von Screenreadern gelesen wird. Es geht nicht um ein Pflichtfeld, in dem nur „Bild“ oder der Dateiname eingetragen wird. Stattdessen wird beschrieben, was das Bild kommuniziert und was die betrachtende Person verstehen soll.

Funktionale Bilder, die Handlungsanweisungen zeigen, erhalten präzise Alt-Texte, die den Inhalt detailliert beschreiben. Dekorative Bilder können als solche markiert werden oder einen leeren Alt-Text (alt=„ “)erhalten, damit Screenreader sie überspringen. Komplexe Diagramme oder Grafiken benötigen ergänzend eine ausführliche Beschreibung im umgebenden Text oder als Langbeschreibung.

Dieses Prinzip gilt für Formularfelder, Schaltflächen und weitere interaktive Elemente: Labels müssen eindeutig, korrekt zugeordnet und für Hilfstechnologie lesbar sein. Ein Suchfeld ohne Label ist für Nutzerinnen und Nutzer von Screenreadern nicht bedienbar, auch wenn das Platzhalterfeld optisch den Begriff „Suche“ enthält.

Tipp 7 Verwenden Sie klare und einfache Sprache

Verständliche Sprache ist ein Grundprinzip in der Technischen Redaktion. Im Kontext der Barrierefreiheit bekommt sie zusätzliche Bedeutung. Menschen mit Lernschwierigkeiten, kognitiven Beeinträchtigungen, eingeschränkten Sprachkenntnissen oder erhöhter Müdigkeit profitieren von klar strukturierten, einfach formulierten Texten.

Die WCAG empfehlen auf Stufe AA, die Sprache des Inhalts anzugeben, damit Screenreader die richtige Ausgabesprache verwenden. Stufe AAA erweitert hierzu die Empfehlung, Inhalte auch in Einfacher Sprache zur Verfügung zu stellen.

Für die Praxis bedeutet dies: Verwenden Sie kurze Sätze. Vermeiden Sie Schachtelsätze und Nominalisierungen in Fällen, in denen eine verbale Konstruktion genauso möglich ist. Erklären Sie Fachbegriffe beim ersten Auftreten, und verwenden Sie konsistente Terminologie.

Auch die Syntax ist entscheidend: Aktive Formulierungen sind direkter und leichter verständlich. „Drücken Sie die Alt-Taste“ ist leichter als „Die Alt-Taste ist zu drücken“. Positiv formulierte Anweisungen sind einfacher als doppelte Verneinungen. Diese Regeln sind in der Technischen Redaktion bekannt, für barrierefreie Inhalte jedoch umso wichtiger.

Tipp 8 Arbeiten Sie mit inklusiven Personas

Viele Redaktionsteams verwenden bereits Personas, um Inhalte auf konkrete Nutzerinnen und Nutzer auszurichten. In den meisten Fällen fehlen bei diesen Personas jedoch Menschen mit Beeinträchtigungen. Dies lässt sich einfach ändern.

Inklusive Personas berücksichtigen langfristige Einschränkungen wie etwa Blindheit, Gehörlosigkeit oder motorische Beeinträchtigungen, aber auch temporäre Beeinträchtigungen. Eine Person mit gebrochenem Arm oder jemand, der in heller Umgebung auf ein Smartphone schaut, ist situativ eingeschränkt und profitiert ebenso wie eine dauerhaft eingeschränkte Person von barrierefreier Gestaltung.

Beschreiben Sie realistische Nutzungsszenarien: Welche Hilfsmittel verwendet die Person? Welche Inhaltsformate sind für sie wichtig, welche problematisch? Welche Erwartungen hat die Person?

Wenn Sie inklusive Personas verwenden, erweitern Sie Ihre Perspektive in der Technischen Redaktion, und barrierefreies Schrei­ben wird leichter und verständlicher. Je öfter Sie mit inklusiven Personas arbeiten, desto besser wird Ihr Gefühl für die Hürden Ihrer Inhalten.

Tipp 9 Nutzen Sie Online-Tools zur Qualitätskontrolle

Teilweise können Sie Barrierefreiheit automatisch prüfen, dank einer Reihe kostenloser Online-Tools zur Erkennung häufiger Probleme.

Wie in Tipp 5 erwähnt, gibt es einen automatischen Kontrastprüfer von webaim.org, mit dem Sie Ihre Farbwahl auf WCAG-Konformität prüfen können. Für HTML-Inhalte und Webseiten können Sie das Prüfwerkzeug WAVE als Plug-in oder über die Webseite verwenden, um eine visuelle Übersicht über strukturelle Probleme, Alt-Texte und Kontraste direkt im Browser zu sehen.

Es empfiehlt sich auch, hin und wieder ein Dokument über einen Screenreader zu testen, um sich in die Struktur und Sprache einzufühlen. Integrierte Prüfungen in Text­erstellungsprogrammen wie MS Office oder PDF-Readern wie Adobe Acrobat geben einen schnellen Überblick über bestehende Barrieren.

Wichtig ist trotz automatischer Prüfungen, dass die Tools auch Fehler machen. Daher bedarf es einer menschlichen Nachprüfung. Automatische Prüfungen übersehen nicht nur Schwachstellen, sondern finden teilweise auch Fehler, wo es keine gibt. Nutzen Sie automatische Analysen daher nur für eine erste Übersicht.

Tipp 10 Binden Sie Menschen mit Beeinträchtigungen ein

Der Grundsatz der Behindertenrechtsbewegung lautet „Nothing about us without us“. Dementsprechend sollen Entscheidungen, die Menschen mit Behinderung betreffen, nicht ohne ihre Beteiligung getroffen werden. In der Technischen Redaktion lässt sich dies in Form von Anwenderfeedback und Produkttests umsetzen. Checklisten zur Barrierefreiheit und automatische Prüfungen sind hilfreiche Werkzeuge, aber sie ersetzen nicht die Stimmen der Betroffenen. Menschen, die täglich mit Screenreadern, Vergrößerungssoftware oder Sprachsteuerung arbeiten, wissen zuverlässig, wo häufig Probleme auftreten und worauf Sie achten müssen.

Organisationen wie Selbsthilfegruppen, Behindertenverbände oder spezialisierte Beratungsagenturen können bei der Rekrutierung geeigneter Testpersonen helfen. Auch Menschen mit temporären Einschränkungen oder Menschen, die assistive Technologie gelegentlich nutzen, können hilfreiches Feedback geben.

Dies ist nicht nur ein ethischer Tipp. Wenn Sie frühzeitig mit Ihrer Zielgruppe arbeiten, vermeiden Sie kostspielige Korrekturen und verbessern Ihr Verständnis für die tatsächlichen Nutzungsbedingungen Ihrer Inhalte.

Tipp 11 Betrachten Sie Barrierefreiheit als kontinuierlichen Prozess

Wenn Sie zum ersten Mal mit Barrierefreiheit in Berührung kommen, dann entsteht der Eindruck, als wäre vollständige Barrierefreiheit ein unerreichbares Ziel. Die Anforderungen sind hoch, die Normen komplex, und man findet stets neue Verbesserungsmöglichkeiten. Dieser Eindruck ist verständlich, sollte aber kein Grund sein, um gar nicht erst anzufangen.

Barrierefreiheit ist kein Ziel, das Sie einmal erreichen und dann abhaken. Sie beruht auf ständiger Verbesserung und Motivation. Jede Maßnahme, die Ihre Inhalte zugänglicher macht, ist wertvoll – ob sie nun aus den WCAG-Kriterien stammt oder nicht. Jeder Schritt zählt.

Eine realistische Vorgehensweise ist es, mit den Maßnahmen zu beginnen, die den größten Nutzen für den geringsten Aufwand bringen: Alternativtexte für Bilder, konsistente Überschriftenhierarchien und ausreichende Farbkontraste. Mit jedem Projekt, das Sie bearbeiten, wird die Praxis der Barrierefreiheit mehr und mehr zur Routine.

Auf lange Sicht empfiehlt es sich, die Kompetenzen weiter aufzubauen. Sie können hierfür Schulungen, Lektüren aktueller Richtlinien oder den Austausch in Fachgemeinschaften wie der tekom nutzen. Mit der fortlaufenden Entwicklung neuer Technologien entwickelt sich auch die Barrierefreiheit weiter. Investieren Sie Zeit in dieses Thema, um auf dem Laufenden zu bleiben und neue Chancen zu nutzen.

Einordnen der Barrierefreiheit

Barrierefreiheit ist für die Technische Redaktion nicht nur ein etabliertes Thema, sondern auch eine Erweiterung ihrer Kompetenzen. Die einfachsten Grundlagen erreichen Sie bereits durch klare Struktur, außerdem durch verständliche und konsistente Gestaltung Ihrer Inhalte. Mit diesen elf Tipps können Sie die Grundlagen für Maßnahmen der digitalen Barrierefreiheit ausbauen. Ihr Einstieg muss nicht perfekt sein – aber er muss erfolgen.

Literatur zum Weiterlesen

Accessibility Guidelines Working Group (2025): Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2. World Wide Web Consortium (W3C).

Bundesrepublik Deutschland (2021): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen sowie zur Änderung anderer Gesetze (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG). Bundesgesetzblatt I 2021 Nr. 46.

Europäisches Parlament & Rat der Europäischen Union (2019): Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act). Amtsblatt der Europäischen Union, L 151, 70–115.

Interessenverband der Farbsehschwachen und Farbenblinden e. V.: iffarb.org

WAVE: Web Accessibility Evaluation Tool.

WebAIM: Web Accessibility In Mind.

Weltgesundheitsorganisation (2023): Disability. Fact Sheet.

 

Eine ältere Frau benutzt ein Smartphone.