Viele Fachleute aus der Technischen Kommunikation haben es gehört und wir haben auch schon kurz darüber berichtet: Zur ANSI Z535-Reihe über sicherheitsbezogene Informationen wurde 2024 ein siebter Teil hinzugefügt: „Product Safety Information in Electronic Media“. Spielregeln und Empfehlungen zu diesem Thema sind zweifellos erforderlich. Was beides betrifft, ist der weitere Normenteil jedoch enttäuschend „dünn“. Warum ist das so? Dieser Artikel gibt einen kurzen Überblick über die wesentlichen Regelungsinhalte und enthält Ideen zu konkreteren Leitlinien.
Nicht mehr als Empfehlungen
Die Norm ANSI Z535.7 behandelt fast ausschließlich die visuelle Darstellung von Sicherheitsinformationen in digitalen Publikationen. Zu Inhalt und Form, sogar zur Sequenzierung enthält sie keine neuen oder ergänzenden Regelungen. Nicht einmal das System mit fünf verschiedenen Arten von Sicherheitsinformationen, das in ANSI Z535.6 präsentiert wird, wurde übernommen oder auch nur erwähnt. Im Gegenteil, Audio, Video und elektronische Medien werden streng von so genannten „collateral materials“ abgegrenzt, als handele es sich bei digitalen Informationsprodukten um etwas prinzipiell anderes.
Zur Abgrenzung wird ein Unterschied zwischen dynamischer und statischer Darstellung gemacht. Die Darstellung dynamischer digitaler Publikationen passt sich an das genutzte Gerät, die Bildschirm- und Nutzereinstellungen an. Zusätzlich kann sich der dargestellte Inhalt oder ein Extrakt aus der Gesamtheit der verfügbaren Informationen an das jeweilige Nutzerbedürfnis oder eine Abfrage anpassen. Die Darstellung „statischer“ Dokumente hingegen lässt sich über bloßes Zoomen und Blättern hinaus nicht verändern. Als Beispiel wird das PDF genannt und dann die Anwendung von ANSI Z535.6 auf solche statischen Dokumente gefordert.
Z535.7 ordnet sich damit nicht in das inhaltliche Modell der Z535.6 ein, sondern übernimmt lediglich die Elemente der visuellen Gestaltung daraus und stellt sie in einen vermeintlich unabhängigen Kontext. Vielleicht erklärt dies den reinen Empfehlungscharakter der Norm (vgl. Abschnitt 3.1 von ANSI Z535.7). Das ist sehr enttäuschend. Denn die Nutzungsinformation zu einem Produkt sollte unabhängig vom Informationsprodukt stets als Gesamtheit gesehen und konzipiert werden. Daher sollte auch ANSI Z535.6 auf dynamische digitale Informationsprodukte angewendet werden, auch wenn das der Aussage im Teil 7 direkt widerspricht.
Freiheit oder Beliebigkeit
Die ANSI Z535.7 übernimmt die Regeln zur Darstellung des allgemeinen Warnzeichens (des Warndreiecks), der Signalwörter, des Signalwortfelds sowie die Regeln zur Verwendung von Farben. Auch die Definitionen sind identisch mit denen in ANSI Z535.6. Mit Blick auf die grafischen Elemente fühlt man sich daher gleich heimisch, allerdings auch dort allein gelassen. Teil 7 überlässt nämlich sowohl die Auswahl der visuellen Darstellungselemente als auch die der Informationselemente selbst vollständig dem Autor bzw. der Autorin der Sicherheitsinformation. Wörtlich heißt es in Abschnitt 5.1 „Information regarding hazards, consequences, or avoidance behavior may be omitted from the safety message if it can be readily inferred. This information may also be omitted or abridged in situations where provision of the information would produce unnecessary repetition“.
Im Grunde bedeutet das, dass man inhaltlich machen kann, was man will. Wer nur die Gefährdung oder nur die Abhilfe nennen will, kann das tun. Auf die Nennung der möglichen Folgen einer Gefährdung kann man ebenfalls nach Belieben verzichten. Als Begründung dafür dient die Notwendigkeit, „unnecessary repetition“ zu vermeiden. Doch gibt die Norm an keiner Stelle auch nur den kleinsten Hinweis auf Kriterien für die Entscheidung, welche Gründe eine Wiederholung unnötig machen. Während also die Z535.6 durchaus eine inhaltliche Konzeption präsentiert, fehlt diese in Teil 7 für elektronische Medien vollständig. Freiheit oder Sinnfreiheit? Entscheiden Sie selbst.
Norm mit sechs Regeln
Bei der visuellen Darstellung und Platzierung von Sicherheitsinformationen in digitalen Medien bleibt ANSI Z535.7 ebenfalls erstaunlich vage. Im Grunde gibt es nur sechs „Regeln“, an denen man sich festhalten kann. Die ersten vier Anforderungen decken sich mit „Embedded Safety Notes“ in Teil 6. Ein kurzer Verweis auf die Norm hätte daher genügt. Sehen wir uns diese Regeln genauer an:
- Signalwortfelder (Warnzeichen und Signalwort in einem Rechteck) müssen den bekannten Regeln entsprechen (Z535.4 und Z535.6 behandeln das ausführlich).
- Wenn das Signalwort allein verwendet wird (ohne Warndreieck), muss es in einem serifenlosen Font in Großbuchstaben geschrieben sein, dahinter muss ein Ausrufezeichen stehen und der nachfolgende Text der Sicherheitsinformation muss in der gleichen Schriftgröße gesetzt werden (Abb. 01).
- Wenn das Warnzeichen allein verwendet wird (ohne Signalwort), muss es mindestens die Höhe des Großbuchstabens „H“ der nachfolgenden Schrift haben oder größer sein (Abb. 02).
- Wenn Warnzeichen und Signalwort zusammen verwendet werden, muss das Warnzeichen vor dem Signalwort stehen, das Ausrufezeichen entfällt, und das Warnzeichen muss mindestens so hoch sein wie die Schriftzeichen des Signalworts oder höher.
- Die Schriftgröße muss für Normalsichtige gut lesbar sein, sobald die Sicherheitsinformation erscheint (in der Norm als „default rendering size“ bezeichnet). Die Schriftgröße muss daher auf Basis des erwarteten Leseabstands festgelegt werden und dann ohne Eingriff des Nutzers (zum Beispiel durch Zoomen) gut lesbar sein. Der Leseabstand muss dabei so gewählt werden, dass noch aus sicherer Entfernung gelesen werden kann, jemand also noch nicht in der Gefahrensituation ist und auch noch rechtzeitig reagieren kann. Das bedeutet, dass man für jedes erwartete Anzeigegerät (Mobiltelefon, mobiles Tablet, stationärer Bildschirm eines Produktes oder auch stationäre digitale Anzeigetafel) eine Standardeinstellung festlegen muss.
- Die Anzeigedauer (zum Beispiel in einem Video) soll so bemessen sein, dass der Leser die gesamte Sicherheitsinformation lesen und verwendete Symbole erfassen kann. Dazu muss man eine erwartete Lesegeschwindigkeit festlegen, die von der Zielgruppe abhängt. Pausen-, Rückspul- oder Zustimm-Schaltflächen können zusätzlich verwendet werden.

Abb. 01

Abb. 02
Praxistipps aus der tekom-Arbeit
Während der Arbeiten zur aktuellen Fassung des tekom-Leitfadens „Sicherheits- und Warnhinweise“ wurden Ideen zu Inhalt, Einordnung und visueller Gestaltung von sicherheitsbezogenen Informationen in digitalen Informationsprodukten diskutiert. Sie gehen über die dünnen Anforderungen von ANSI Z535.7 hinaus, sind jedoch nicht praxiserprobt und bislang nicht vollständig. Sehen wir uns die Ideen im Detail an.
Zusammenstellung der angezeigten Informationen: Schon in „statischen“ Dokumenten ist es für die Nutzenden bereits ohne Weiteres möglich, bestimmte benötigte Informationseinheiten direkt anzusteuern (über ein verlinktes Inhaltsverzeichnis oder einen Index sowie anhand lebender Kolumnentitel). In dynamischen digitalen Informationsprodukten wird die Zusammenstellung von Informationen auf Basis einer Suchanfrage sicher bald zum Standard gehören. Das bedeutet jedoch, dass man sich nicht mehr darauf verlassen kann, dass erforderliche Sicherheitsinformationen, die in einer anderen Informationseinheit enthalten sind, ebenfalls gelesen werden.
Aus diesem Grund sollten sicherheitsbezogene Informationen, die zu einer (manuell von den Nutzenden oder automatisch auf Basis einer Anfrage) ausgewählten Informationseinheit gehören, nicht per Referenz damit verknüpft werden. Vielmehr sollten sie direkt darin enthalten oder darin aufrufbar sein. Nur so ist die sicherheitsbezogene Information zur richtigen Zeit verfügbar. Dies kann jedoch dazu führen, dass ein bestimmter Hinweis sich oft wiederholt.
Wenn die gleiche Warnung häufig erforderlich ist, könnte man in digitalen Publikationen eine „eingeklappte“ Fassung verwenden. Diese besteht nur noch aus dem Warnzeichen oder Signalwort und funktioniert als „Breadcrumb“ (Abb. 03). Der Nutzer kann den Hinweis per Klick aufklappen oder durch „Hovering“/„Mouseover“ einblenden (Abb. 04).

Abb. 03 Warnhinweis symbolisiert durch einen "Breadcrumb", außerdem aufgeklappt. Quelle Matthias Schulz

Abb. 04 Warnhinweis symbolisiert durch einen "Hover/Mouseover"-Element, außerdem eingeblendet. Quelle Matthias Schulz
Im Hintergrund könnte das Leseverhalten des Nutzenden verfolgt werden. Wurde ein häufig verwendeter Warnhinweis erst vor Kurzem gelesen, wird nur das Warnzeichen eingeblendet. War der Warnhinweis während der aktuellen Sitzung noch nicht zu sehen, wird er von vornherein vollständig eingeblendet.
Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Instruktionsvideos: Wenn die Nutzenden kleine Anzeigegeräte (Mobiltelefone) verwenden, kann es sinnvoll sein, jeden Schritt einer Prozedur zusammen mit den zugehörigen Abbildungen anzuzeigen und die Nutzenden mit einer „Weiter“-Schaltfläche den nächsten Schritt aufrufen zu lassen. So ist es möglich, einen Warnhinweis direkt mit oder vor dem nächsten Schritt einzublenden und die Nutzenden dadurch zu veranlassen, ihn zu lesen, bevor sie weitermachen.
Bei einem Instruktionsvideo müsste die Einblendung des Warnhinweises lang genug sein, damit ihn der Nutzer lesen kann. Alternativ könnte die Einblendung einen Stopp des Videos auslösen. Dieser Stopp erfordert eine Nutzeraktion („Weiter“/„Restart“).
Visuelle Gestaltung und Schriftgröße: Die Nutzenden digitaler Informationsprodukte können die Schriftgröße heute fast immer beeinflussen. Dennoch sollte die Größe für die Mehrheit der Normalsichtigen bereits ausreichend eingestellt sein. Scrollen und Zoomen wird damit unnötig. Aus diesem Grund sollten Warnhinweise nicht in einer (deutlich) größeren Schrift angezeigt werden als der übrige Text. Zum Hervorheben eignen sich andere Mittel besser, etwa ein anderer Schrifttyp oder -schnitt, eine Hinterlegung oder einfach nur ein Warnzeichen oder Signalwort.
Nutzerfreundlich und wirksam
Die folgende Liste von Empfehlungen hat nicht den Anspruch, vollständig oder richtig zu sein. Vielmehr soll sie zum Nachdenken, Ausprobieren, Kommentieren, Ergänzen und Widersprechen motivieren:
- Optimale Lesbarkeit sicherstellen, für jede erwartete Bildschirmgröße und in jeder Bildschirmorientierung (Responsive Design), auch im „dunklen Modus“ oder bei monochromer Anzeige eine für Normalsichtige von vornherein optimale Zeichengröße voreinstellen.
- Schriftgröße und Zeilenlänge so bemessen, dass beim erwarteten Betrachtungsabstand auf jedem Gerät kein Zoomen oder weniger als ein „Augensprung“ erforderlich ist.
- Sicherheitsbezogene Informationen visuell einheitlich und wiedererkennbar gestalten, dabei einfach halten.
- Möglichst nicht auf Sicherheitsinformationen an anderer Stelle verweisen, sondern diese in die Informationseinheit integrieren oder unmittelbar einblendbar machen (per Breadcrumb oder Hovering/Mouseover).
- Warn- und Sicherheitshinweise nie inflationär einsetzen, sondern gezielt zur Aufmerksamkeitssteuerung nutzen.
- „Pop-up“-Warnungen vermeiden oder allenfalls in geringer Dosierung einsetzen; in allen bekannten Kontexten (Werbung, Unterstützung bei der Anwendung von Software, Chat- Angebote oder auch AI-Assistenten) bewirken Pop-ups bei den Nutzenden vor allem eins: Sie nerven.
- Die Sequenzierung innerhalb von Informationseinheiten (Topics) sollte sich beim Publizieren aus der gleichen Quelle in einer dynamischen Publikation nicht von der Sequenzierung in einer statischen Publikation unterscheiden. Nur so können in sich geschlossene Informationseinheiten ohne Anpassung als Bausteine verwendet werden.
- Die Auswahl oder Reihenfolge der angezeigten Informationseinheiten selbst kann (oder sollte?) sich im digitalen Informationsprodukt jedoch von der eines statischen PDFs oder eines gedruckten Dokumentes unterscheiden. Es wäre traurig, auf die Möglichkeit zu verzichten, Informationen zur Laufzeit der Suchanfrage oder auch passend zur Lebensphase anzuzeigen.
Standard eher fraglich
Zur optimalen inhaltlichen und visuellen Gestaltung von Warn- und Sicherheitshinweisen in digitalen Informationsprodukten gilt es noch einiges auszuprobieren und zu entwickeln, bevor eine Art Standard entstehen kann – sofern wir diesen überhaupt benötigen. Leider trägt ANSI Z535.7 zu dieser Entwicklung nicht viel bei. Die Norm ist enttäuschend dünn, unkonkret und leider kein bisschen innovativ.

